Freitag 16.10.15, 14:27 Uhr
Flüchtlingsrat NRW zur weiteren Einschränkung des Asylrechts

Bundesrat beschließt Verfassungsbruch 1


Der nordrhein-westfälische Flüchtlingsrat und weitere Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren den Bundesrat, sich am offenen Verfassungsbruch zu beteiligen. „Die beschlossenen Gesetzesverschärfungen sind in höchstem Maße menschenfeindlich!“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW. In dieser Woche hat die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Soeben hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf verabschiedet. Damit ist die letzte Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. und weitere Landesflüchtlingsräte kritisieren, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig.
„Der Bundesrat hat sich heute, auch mit Stimmen rot-grün regierter Länder, am offenen Verfassungsbruch beteiligt. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist gekippt“, kritisiert Naujoks.
Die Gesetzesverschärfungen treffen geduldete Flüchtlinge besonders hart. Ein großer Teil von ihnen soll zukünftig nur noch „Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“ erhalten. Jegliches Bargeld soll ihnen gestrichen werden, auch eine Arbeitserlaubnis sollen sie nicht erhalten. Damit wird ihnen nicht nur das „soziokulturelle Existenzminimum“ entzogen, das laut Bundesverfassungsgericht bar ausbezahlt werden muss. Auch das „physische Existenzminimum“ wird unter das vom Verfassungsgericht festgelegte Niveau abgesenkt.
„Viele der geduldeten Flüchtlinge sind bereits jetzt völlig verzweifelt angesichts ihrer Perspektivlosigkeit. Diese Verzweiflung wird noch weiter zunehmen, wenn man bei diesen Menschen die Daumenschrauben noch weiter andreht. Die Bereitschaft zur Ausreise wird dadurch trotzdem nicht steigen, denn die Menschen können nicht in ihre Herkunftsländer zurück. Die beschlossenen Verschärfungen sind deshalb in höchstem Maße menschenfeindlich. Wir werden betroffene Flüchtlinge dabei unterstützen, gerichtlich gegen diese verfassungswidrige Neuregelung vorzugehen“, erklärt Birgit Naujoks abschließend.


Ein Gedanke zu “Bundesrat beschließt Verfassungsbruch

  • Norbefrt Hermann

    Nicht unterkriegen lassen
    .
    Ob sich Geschichte doch wiederholt?
    .
    Nach sich häufenden rassistischen Anschlägen – u.a. in Hoyerswerda, Mölln und Rostock-Lichtenhagen – änderten CDU, CSU, SPD und FDP im Mai1993 das Grundgesetz. Drei Tage danach verbrannten fünf Mitglieder der Familie Genc in Solingen.
    .
    Die „Asylkompromiss“ genante Grundgesetzänderung führte die „Drittstaatenregelung“, die „sicheren Herkunftsstaaten“ und das „Flughafenverfahren“ ein.
    .
    Es gab damals überall sehr viele Protestaktionen, 10.000 Menschen blockierten die Zugänge zum Bonner Regierungsviertel.
    .
    Trotzdem haben wir diesen Kampf verloren. In der Folgezeit führte das zu einer politischen Depression bei linken und anderen Menschenrechtler_innen. Davon haben wir uns bis heute nicht erholt.
    .
    Flucht in die BRD wurde dadurch sehr erschwert. Wie die Flüchtlingsbewegung dieses Jahres zeigt, sind Flüchtende aber nicht wirklich aufzuhalten.
    .
    Auch die heutige Asylrechtsverschärfung wird daran nichts ändern können. Die Menschen sind nicht aufzuhalten. Für geflüchtete Menschen wird es aber noch schwieriger werden: Zu den vielen hunderttausend „sans papier“ wird noch eine unzählbare Zahl hinzukommen – und sie werden eine Stärkung für uns sein..
    .
    Wir brauchen uns nicht unterkriegen zu lassen. Der Kampf geht weiter und wächst in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Und: Wir hören doch niemals auf zu kämpfen! Jetzt erst recht! Illusionen? Nein Danke!

Kommentare sind geschlossen.