Flüchtlingsrat NRW e.V. kritisiert die Abgeordneten des Bundestags für die Zustimmung zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen. „Der Bundesrat muss die verfassungswidrigen Gesetzesänderungen stoppen“, fordert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW e.V. In dieser Woche peitscht die Bundesregierung das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im Eilverfahren durch den Bundestag. Soeben hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet. Naujoks dazu: „Ich bin entsetzt, dass 475 von 600 Abgeordneten dem Gesetzesentwurf zu- und nur 68 dagegen gestimmt haben“. Damit ist eine weitere Hürde für die zweite massive Asylrechtsverschärfung innerhalb eines Jahres genommen.
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. betont erneut, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Stattdessen setzen sie einseitig auf Abschreckung und sind in Teilen schlicht verfassungswidrig.
„Der Bundestag hat heute beschlossen, die Verfassung zu brechen und Schutzsuchenden einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu verweigern“, erklärt Birgit Naujoks weiter.
Am morgigen Freitag wird sich der Bundesrat mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz befassen. Dann wird sich zeigen, welche Bundesländer sich ihre Zustimmung zu diesem „härtesten Eingriff in das Asylrecht seit 20 Jahren“ (taz) vom Bund durch finanzielle Zugeständnisse abkaufen lassen.
„Wir fordern den Bundesrat dazu auf, die Gesetzesverschärfungen zu blockieren! Keine Landesregierung, egal welcher Couleur, sollte sich wissentlich an der Aushöhlung der Grundrechte beteiligen!“, schließt Birgit Naujoks ihren Kommentar ab.
Donnerstag 15.10.15, 16:50 Uhr
Flüchtlingsrat NRW: