Dienstag 18.08.15, 11:09 Uhr

Insolvenzverfahren der
Hellen Medien Projekte GmbH


Das Amtsgericht Bochum hat unter dem Aktenzeichen 80 IN 412/15  veröffentlicht: “In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11494 eingetragenen Hellen Medien Projekte GmbH, Kornweg 1 g, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Hellen, Kornweg 1 g, 44805 Bochum
Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
ist am 12.08.2015, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Rolf Weidmann, Goerdtstraße 30, 44803 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 412/15
Amtsgericht Bochum, 12.08.2015″