Mittwoch 03.12.14, 12:43 Uhr

Flüchtlingsrat: Und Geld stinkt doch…


Am vergangenen Freitag haben die rot-grün regierten Länder mit Ausnahme von Bremen im Bundesrat einem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zugestimmt und damit dessen Verabschiedung ermöglicht. Dabei hatte der Bundesratsausschuss für Arbeit und Soziales zuvor noch die Ablehnung des Gesetzes empfohlen und Nachbesserungen gefordert. Die Zustimmung beruht auf einem ausgehandelten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, im Kern geht es dabei um eine verstärkte finanzielle Unterstützung der Länder und damit auch der Kommunen durch den Bund. „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“, empört sich Heinz Drucks, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW. „Weiterhin bleibt es für Flüchtlinge bei der lebensgefährlichen minimalen medizinischen Behandlung, bei der Unterbringung in Sammelunterkünften und bei der Möglichkeit der erheblichen Leistungskürzung. Das kann kein Kompromiss rechtfertigen. Abgesehen davon wird die finanzielle Unterstützung nicht bei den Flüchtlingen landen, sondern lediglich den Haushalt der Kommunen aufbessern.“
Auch die Möglichkeit, Flüchtlingen zukünftig eine Gesundheitskarte auszustellen, stellt keine Verbesserung dar. Dieses Modell gibt es bereits seit längerem in Bremen und Hamburg und kann kommunal auch in anderen Bundesländern umgesetzt werden. Eine bessere medizinische Versorgung ist damit jedoch nicht gewährleistet. Der Umfang der medizinischen Leistungen kann weiterhin auf die Leistungen des § 4 AsylbLG – Behandlung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen –  beschränkt bleiben.
Im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag hatten SPD und Grüne sich noch darauf verständigt, sich für die Abschaffung des AsylbLG einzusetzen.
„Wer sich ernsthaft für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz einsetzen möchte, der kann dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen“, meint Drucks. „Dadurch wird das Asylbewerberleistungsgesetz weiter gefestigt und auf unabsehbare Zeit als solches bestehen bleiben.“
Das verabschiedete Gesetz dient der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 18. Juli 2012. Dabei beschränken sich die Änderungen nur auf die konkreten Punkte, die die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung prüfen konnten. Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ hätte bei ordnungsgemäßer Auslegung indes viel weitergehende Änderungen zur Folge haben müssen. Nach Ansicht des Flüchtlingsrates NRW ist das Gesetz deshalb beispielsweise hinsichtlich der medizinischen Versorgung und der Möglichkeit der Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG nach wie vor verfassungswidrig.