Donnerstag 25.09.14, 14:15 Uhr

Wahl zur Jugendvertretung


In den kommenden Wochen stimmen Azubis und junge Beschäftigte über ihre „U 25-Vertretung“ in den Betrieben ab. Vom 1. Oktober an wählen sie ihre eigene Jugend- und Azubi-Vertretungen (JAV). „Mit der Wahl können sich Berufsstarter beim Chef das notwendige Gehör verschaffen. Die JAV ist die Interessensvertretung der jungen Beschäftigten in den Unternehmen“, sagt Yvonne Sachtje. Für die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet ist die „Stimme mit direktem Draht zum Chef“ wichtig – gerade auch mit Blick auf die neuen Azubis: „Ärger mit dem Ausbilder, fehlende Schutzkleidung, keine wirklich gute Ausbildungsqualität, ständig Überstunden … – es gibt eine ganze Reihe von typischen ‚Azubi-Problemen‘. Die Jugendvertreter helfen, die Steine aus dem Weg zu räumen, über die Jugendliche bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben häufig stolpern. Das ist der beste Weg, dem Boss klar zu sagen, wo es im Betrieb hakt“, so Sachtje. Gerade zu Beginn der Lehre trauten sich viele Azubis nicht, Probleme mit dem Chef direkt anzusprechen. Die NGG-Geschäftsführerin will deshalb das „Wahlfieber“ in den Betrieben in Bochum wecken.
Sachtje appelliert an die Chefs, die Wahlen der Jugend-Sprecher zu unterstützen. Die jungen Menschen hätten ein Recht auf die Vertretung. Eine engagierte Jugendvertretung könne, so die NGG, auch ein Gewinn für die Betriebe sein. „Schließlich legen die ‚U 25-Vertreter‘ nicht nur den Finger in die Wunde, wenn etwas schief läuft. Oft machen sie auch eigene Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsabläufe oder des Betriebsklimas. Und das ist für die Unternehmen auch eine Chance“, so Yvonne Sachtje.
Die JAV-Wahl ist noch bis zum 30. November in Betrieben und Behörden möglich. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Seine Stimme abgeben darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso alle Mitarbeiter unter 25, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Alles rund um die Wahl gibt es unter: www.jav-portal.de.