Donnerstag 18.09.14, 21:23 Uhr
Einzelratsmitglieder haben kein Anspruch auf städtische Büroräume

Verwaltung revidiert ihre Argumentation 1


Immer wieder hat es Proteste dagegen gegeben, dass die Stadt Bochum dem NPD-Ratsmitglieder Cremer in der letzten Ratsperiode ein Büro in städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat. Die rot-grüne Mehrheit im Rat und die Verwaltung rechtfertigten sich mit der Gemeindeordnung NRW, die sie dazu zwinge, einem einzelnen Ratsmitglied entweder ein ausgestattetes Büro zu überlassen oder entsprechend Geld zu zahlen. Dies wären ca. 35.000 Euro im Jahr. Diese Argumentation ist z. B. in einem Leserbrief vom 13. Juni dargelegt. Die Linke Ratsfraktion hat das Thema durch einen Antrag zur Ratssitzung am 3. Juli eingebracht und auf ein OVG-Urteil verwiesen, das der Auffassung von Rot-Grün und Stadtverwaltung in Bochum widerspricht. Die Grünen haben daraufhin begriffen, dass ihre bisherige Position nicht mehr haltbar ist und die Verwaltung beauftragt, darzulegen, wie die rechtliche Situation ist und wie die Praxis in anderen Städten aussieht. In einer jetzt zur nächsten Ratssitzung vorgelegten Stellungnahme bestätigt die Verwaltung, dass die Geschichte mit den 35.000 Euro Quatsch ist: „Es besteht für Einzelmandatsträger kein Anspruch auf eine Art ‚Existenzminimum’“ und weiter: „Im vorliegenden Fall erklärte das OVG eine Kostenpauschale von monatlich 125,00 EUR für rechtmäßig.“ Über die Nachbarstadt Dortmund heißt es in der Vorlage: „Einzelne Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, erhalten auf Wunsch die erforderliche technische Ausstattung (Laptop, Tasche, Maus) zur Teilnahme am elektronischen doRat-Verfahren. Weitere Zuwendungen werden nicht gewährt.“ Über Hagen: „In Hagen erhalten Einzelmitglieder nur auf Antrag max. 325,00 Euro im Jahr zur Deckung der Aufwendungen.“ Die neue Argumentation der Verwaltung lautet nun: Das zur Verfügung Stellen von Räumen ist äußerst preisgünstig, „da es für die Stadt Bochum zu keinen Einsparungen führen würde, sollte dieser Büroraum Herrn Cremer künftig nicht mehr zur Verfügung gestellt werden“.


Ein Gedanke zu “Verwaltung revidiert ihre Argumentation

  • Sebastian Pewny

    Es ändert jedoch nichts an den Tatsachen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Entweder alle Einzelratsmitglieder erhalten einen Raum, oder keines. Den Nazis keinen Raum zu geben bedeutet natürlich auch, dass der sozialen Liste ebenso kein Raum zustünde. Man könnte Herrn Cremer und Adler nun fragen, was ihm lieber wäre, aber die Antwort kann man sich auch denken!

    Hier der Link zur vollständigen Mitteilung der Verwaltung auf die Anfrage der Grünen:

    https://session.bochum.de/bi/vo0050.php?__kvonr=7057460&voselect=6086

    Bei der Frage in Bezug auf den Antrag der LINKEN wäre zunächst festzustellen, ob Herr Volker Steude, Herr Gleising und Herr Lücking auf ihre Räume verzichten wollen? Davon ist nämlich abhängig, ob man einen entsprechenden Ratsbeschluss „Keine Räume für Einzelratsmitglieder“ stellt und durchwinkt. Ich halte es für schwierig den ehrenwerten Herrschaften (oben genannt) wegen der Nazis einen Raum wegzunehmen. Eines ist sicher, nämlich das Gesetz und Gleichheit für alle Menschen gilt. In diesem Fall schmerzt das vielleicht dem einen oder der anderen… ist und bleibt demokratisch aber verständlich.

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