Freitag 08.08.14, 18:11 Uhr
NGG warnt: Mindestlohn nicht aus der Tasche ziehen lassen

Mindestlohn in der Fleischbranche 1


Ab August gilt in der Fleischindustrie ein Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Alles darunter ist illegal. Damit gibt es in der Fleischbranche endlich eine unterste Lohngrenze – noch bevor der gesetzliche Mindestlohn kommt“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet, Yvonne Sachtje. Der Lohn steige in vier Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Gerade für Werkvertragsarbeitnehmer sei dies „ein gewaltiger Schritt“. Die NGG warnt allerdings vor „Tricksereien beim Mindestlohn“. So müsse insbesondere die Arbeitszeit genau erfasst und kontrolliert werden.
„Wer Überstunden zum Null-Tarif machen muss, kommt niemals auf den Mindestlohn. Auch ‚Zwangsabzüge‘ vom Lohn müssen tabu sein – etwa für Schutzkleidung, Transport oder Unterkunft. Hier darf der Arbeitgeber den Werkvertragsarbeitern nicht hinten herum den Mindestlohn wieder aus der Tasche ziehen“, so Yvonne Sachtje. Immerhin habe sich die Fleischwirtschaft jetzt auf einen Verhaltenskodex zum Umgang mit Beschäftigten geeinigt. Es komme nun darauf an, diese Mindeststandards auch einzuhalten. Die NGG-Geschäftsführerin appelliert an Betriebsräte und Beschäftigte der Fleischbranche, insbesondere die Bedingungen, zu denen Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt werden, genau unter die Lupe zu nehmen. Die NGG Ruhrgebiet bietet dabei Beratung und Unterstützung (Kontakt per Telefon: Tel. 0208 / 305 82 30).


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