Donnerstag 30.01.14, 11:22 Uhr
NGG warnt vor Ausnahmen bei geplanter Lohnuntergrenze

Keinen „Schweizer Mindestlohn-Käse“


Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat vor einer „Mogelpackung“ bei der geplanten Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gewarnt. „Die Beschäftigten in Bochum wollen beim Mindestlohn keinen löcherigen Schweizer Käse“, macht Yvonne Sachtje deutlich. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet warnt vor einer „Entwertung“ des von SPD und CDU/CSU vereinbarten Mindestlohns, falls bestimmte Gruppen von vornherein von der verbindlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden. „Schon die Einführung erst ab 2015 ist ein Wermutstropfen. Jetzt darf das Ganze nicht auch noch zu einem ‚Scheinmindestlohn‘ werden“, so Yvonne Sachtje. Es sei nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch höchst unanständig, bestimmte Gruppen von einer gesetzlichen Lohnuntergrenze auszuschließen.
Rentner, Langzeitarbeitslose, jüngere Beschäftigte, Studenten, Saisonarbeiter… Die Liste derjenigen, die laut CSU und Arbeitgeber-Verbänden nicht vom Mindestlohn profitieren sollen, ist lang. Wir haben es derzeit regelrecht mit einer ‚Ausnahmeritis‘ zu tun, die den Mindestlohn komplett entwerten würde“, sagt die NGG-Geschäftsführerin. Bestimmte Gruppen von vorneherein außen vor zu lassen, brächte die Gefahr, dass der Mindestlohn systematisch unterlaufen würde. Yvonne Sachtje: „Dann würden beispielsweise Studenten und Rentner gezielt für Niedriglohn-Jobs eingesetzt, nur um den Mindestlohn zu umgehen. Jede Ausnahme verlockt zum Missbrauch. Das war mit der Leih- und Werkvertragsarbeit so. Und das wird beim Mindestlohn nicht anders sein.“
Die NGG Geschäftsführerin appelliert an die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus der Region, beim Mindestlohn für „klare Verhältnisse“ zu sorgen – und das bedeute: „Gesetzlicher Mindestlohn für alle – ohne Wenn und Aber“. Die Beschäftigten in Bochum wollten keinen „Mindestlohn-Zickzack-Kurs“.