Freitag 10.01.14, 21:07 Uhr

Schadensersatz für Beschlagnahme eines Transparents des Friedensplenums?


Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ein Verfahren gegen Mitglieder des Bochumer Friedensplenums eingestellt. Die CDU hatte Anzeige erstattet, weil das Friedensplenum vor ihrem Wahlkampfstand mit dem abgebildeten Transparent dagegen protestiert hatte, dass die CDU sich vehement dafür eingesetzt hat, dass die Bundeswehr auf der Berufsbildungsmesse im Oktober im RuhrCongress Werbung betreiben darf. Siehe Meldung: Die CDU, die Polizei und ein erfundener Straftatbestand der Verunglimpfung. Die Polizei hatte das Transparent sogar beschlagnahmt, rückte es aber nach einem Protest bei der Polizeipräsidentin auch schnell wieder raus. Siehe Meldung: Polizei gibt Transparent zurück. Die Staatsanwaltschaft schreibt nun nicht nur, dass das Verfahren gemäß § 170 Abs 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde. Sie weist auch darauf hin, dass es evtl. einen Anspruch auf Schadensersatz gibt, der durch die Beschlagnahme des Transparentes entstanden ist.
Das Friedensplenum hatte im Bundestagswahlkampf nicht nur vor der CDU-Wahlkampfhütte mit einem solchen Transparent protestiert. Mit dem gleichlautenden Text und mit SPD- bzw Grünen-Logo war auch vor deren Ständen demonstriert worden. Über deren Reaktionen und schließlich über die Eskalation der Auseinandersetzung auf der Berufsbildungsmesse informiert ein bo-special: Berufsbildungsmesse – Krieg beginnt hier