Dienstag 15.10.13, 17:52 Uhr
Zum Auftritt der Bundeswehr auf der Berufsbildungsmesse:

Fragen an die OB zur Meinungsfreiheit 2


Die Linksfraktion im Rat hat unter der Überschrift „Meinungsfreiheit und Auftritt der Bundeswehr auf der Berufsbildungsmesse“ eine Anfrage an die Oberbürgermeisterin gestellt: Am 9./10.10. fand die diesjährige Berufsbildungsmesse im RuhrCongress statt. Erwartungsgemäß hat die Beteiligung der Bundeswehr zu Protesten geführt. Verschiedene Personen, die vor dem Messestand der Bundeswehr in der Halle demonstrierten, bekamen Hausverbot. Darunter auch drei Ratsmitglieder der Linksfraktion, die T-Shirts mit der Aufschrift „Kein Werben fürs Sterben“ trugen. Ihnen wurde von der Polizei ohne Abmahnung eines bestimmten Verhaltens ein Hausverbot für die gesamte Zeit der Berufsbildungsmesse erteilt. Die mehrfache Nachfrage, auf welcher Grundlage und von wem das Hausverbot erteilt wurde, blieb ohne Antwort. Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Auf welcher Grundlage wurde den Ratsmitgliedern das Hausverbot erteilt?
2. Wer hat das Hausverbot veranlasst?
3. Ist es üblich Hausverbote ohne vorherige Abmahnung / Vorwarnung zu erteilen?
Vor dem RuhrCongress sollte das Verteilen von Flugblättern akzeptiert werden. Im Verlauf des ersten Tages sind Schülerinnen und Schülern am Eingang zum RuhrCongress jedoch Flugblätter, die vor (!) dem RuhrCongress verteilt wurden, abgenommen worden. Der Jugendamtsleiter sprach am Nachmittag von einem Missverständnis. Dieses Missverständnis setzte sich am folgenden Tag fort. Sogar zwei Lehrerinnen bekamen Flugblätter abgenommen, die sie für die gemeinsame Diskussion mit ihren SchülerInnen mitgenommen hatten.
4. Hat es sich, wie von Jugendamtsleiter Mehring behauptet, um ein Missverständnis gehandelt, als Jugendlichen am Eingang einzelne Flugblätter abgenommen wurden? Wenn ja, warum wurde das Missverständnis nicht bis zum nächsten Tag ausgeräumt?
5. Wenn nein, mit welcher Begründung wurde den Jugendlichen das Flugblatt abgenommen und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Angesichts des zu erwartenden Protestes wurde eine Podiumsdiskussion veranstaltet. Die Diskussionsrunde bestand aus drei Befürwortern des Bundeswehrstandes (Hauptmann Sommer von der Bundeswehr, Herr Wehlack – ein Schuldirektor, der von der Bundeswehr vorgeschlagen wurde und Jugendpfarrer Feldmann) und einem Kritiker (Herr Kriegesmann von der GEW):
6. Welche Organisationen, Initiativen, Verbände, Einzelpersonen, etc. wurden im Vorfeld konkret eingeladen, an der Podiumsdiskussion teilzunehmen?
7. Geschah dies in schriftlicher Form?
8. Wurde bei der Einladung die Zusammensetzung des Podiums bekannt gegeben?
9. Hält die Verwaltung die Zusammensetzung des Podiums für ausgewogen?
In der WAZ vom 10.10. heißt es: „Das Angebot, mit einem Stand im RuhrCongress vertreten zu sein, hatte das Friedensplenum im Vorfeld aber ebenso abgelehnt wie eine Teilnahme an der Podiumsdiskussion“.
10. Hat es ein Angebot an das Friedensplenum gegeben, einen Infostand im RuhrCongress durchzuführen?


2 Gedanken zu “Fragen an die OB zur Meinungsfreiheit

  • Norbert Hermann

    Hausverbot als Verwaltungsakt – Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde
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    „Im öffentlich-rechtlichen Bereich ist ein erteiltes Hausverbot ein Verwaltungsakt. Der Begriff Hausverbot ist vage und unbestimmt. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich (insbesondere örtlich, zeitlich und sachlich) hinreichend bestimmt sein (§ 37 Abs. 1 VwVfG). Insbesondere auf umgehendes Verlangen ist ein mündlich ausgesprochener Verwaltungsakt schriftlich zu bestätigen (§ 37 Abs. 2 S. 2 VwVfG).“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot)
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    Das Hausverbot kann also auch mit dem Mittel des Widerspruchs und ggf. folgender Klage angegangen werden.
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    Das ist auch nach Beendigung der Veranstaltung noch möglich und sinnvoll aus Gründen der Rechtstaatlichkeit, zur Rehabilitation wegen der persönlichen Entehrung und um schädlichen Auswirkungen für die Zukunft vorzubeugen.
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    Das Fehlverhalten der Jugendamtsverwaltung ist zudem mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde anzugehen.
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    Ich will mich da gerne beteiligen. Ich erreichte die „verbotene Zone“ erst nachdem die beschriebenen Ereignisse beendet waren. Ich befand mich innerhalb des durch einen Bodenstreifen von den Standbereichen grosszügig abgegrenzten Ganges und machte den „Standing man“ vom Taksim-Platz. Ohne Transparent, ohne Flyer, ohne Aufdrucke auf der Kleidung. Mir wurde vorgeworfen, ich würde den Bundeswehrstand blockieren. Das einzige was ich blockiert habe war eine Bodenfläche von etwa 30 x 30 cm Grösse, auf der meine Füsse standen.
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    Der ganze Vorgang ist in voller Länge von einem mir bekanten Journalisten gefilmt worden, für mich überraschend und ohne vorherige Absprache.

  • Dr. Ulrich Schröder

    Im Rahmen der Bo-alternativ-Berichterstattung über die Unterdrückung freier Meinungsäußerung in dieser Stadt möchte ich auch auf meinen aktuell im Druck erschienenen Kommentar hinweisen, wo ich den Rücktritt von OB Scholz fordere:

    :bsz-Kommentar von Ulrich Schröder
    Demokratie endet hier!
    -> http://www.bszonline.de/artikel/demokratie-endet-hier

    Hier außerdem mein Bericht dazu:

    Bundeswehrstand auf Berufsbildungsmesse mit Hausverboten durchgesetzt
    Krieg im Kongress
    -> http://www.bszonline.de/artikel/krieg-im-kongress

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