Freitag 04.10.13, 14:02 Uhr
Die DGB – Jugend Bochum fordert:

„Keine Bundeswehr bei der Berufsbildungsmesse!“


Die DGB – Jugend Bochum ist als Aussteller an der Bochumer Berufsbildungsmesse „was geht?“ beteiligt und erklärt dazu: »Jugendliche sollen dort über ihre beruflichen Perspektiven und Chancen informiert werden. Die ebenfalls als Aussteller beteiligte Bundeswehr bietet den Jugendlichen eben keine nachhaltigen Berufs- und Lebensperspektiven. Deshalb kritisiert der Kreisjugendausschuss der DGB – Jugend Bochum die Beteiligung der Bundeswehr an der Berufsbildungsmesse nachdrücklich. Die DGB-Jugend ist eine Jugendorganisation, die sich um die Interessen junger Menschen im Zusammenhang mit Ausbildung, Studium, Praktikum und Beruf kümmert. In diesem Sinne ist sie mit einem Informationsstand auf der Bochumer Berufsbildungsmesse „was geht?“ vertreten. Junge Menschen sollen Informationen im Übergang Schule und Beruf sowie Schule und Studium bekommen, sie sollen über ihre Rechte in der Ausbildung sowie die Bedeutung gewerkschaftlicher Interessenvertretung für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen informiert werden.
Kinder und Jugendliche sollen auf der Berufsbildungsmesse die Möglichkeit erhalten, sich ein klareres Bild über ihre weiteren beruflichen Perspektiven zu machen und sich über verschiedene Möglichkeiten ihrer Zukunftsplanung zu informieren. Die Werbung durch den potentiellen Arbeitgeber Bundeswehr ist dabei keine wie jede andere.
Bei einem Arbeitgeber, der als Armee in weltweite Kriegseinsätze involviert ist, sind spezielle und vielfältige Risiken gegeben. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können diese Risiken nicht immer abschätzen. Erfolgt die Werbung durch Kickerspielen, wie bei der Berufsbildungsmesse 2012 geschehen, so werden diese Risiken sicher nicht ausreichend vermittelt.
Junge Menschen haben ein Recht auf eine gute Ausbildung und ein gutes Leben sowie auf eine Zukunft ohne Krieg und auf ein gemeinsames Leben in Frieden. „Wir verwehren uns gegen eine zweckgeleitete Propaganda der Bundeswehr auf unseren Berufsbildungsmessen und auch an unseren Schulen“, so Tim Ackermann, Jugendbildungsreferent der DGB – Jugend Bochum.
Gerade die Werbung bei Minderjährigen, die einen Großteil der BesucherInnen der Berufsbildungsmesse darstellen, ist laut den United Nations nicht zulässig.  Die UN-Kinderrechtskonvention schützt alle Minderjährigen unter 18 Jahren. Artikel 3, Absatz 1 des Fakultativprotokolls vom Mai 2000 zur UN-Kinderrechtskonvention, besagt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu nationalen Streitkräften auf 18 Jahre angehoben werden soll. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat deshalb Deutschland erfolglos aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben und Kritik an einseitigen Werbekampagnen bei Minderjährigen geübt.«