Freitag 04.10.13, 12:06 Uhr
NRWs Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge bleibt unzureichend

Flüchtlingsrat: Humanität geht anders


Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert, dass die Landregierung versucht, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, Menschen großzügig vor dem Bürgerkrieg in Syrien bewahren zu wollen, aber in Wirklich ein weitgehend unpraktikables Aufnahmeverfahren anbietet. Der Flüchtlingsrat schreibt in seiner Erklärung: »Nordrhein-Westfalen hat auf Grundlage der den Bundesländern eingeräumten Möglichkeit eigene Aufnahmeanordnungen für syrische Kriegsflüchtlinge zu erlassen, am 26.09.2013 eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Bis zu 1000 syrische Staatsangehörige dürfen demnach aus dem Krisengebiet und den Anrainerstaaten sowie Ägypten zu hier lebenden Familienangehörigen ersten und zweiten Grades ziehen. Dies schließt andere schutzbedürftige Familienmitglieder wie etwa Cousinen und Cousins oder Tanten und Onkel bereits von vorneherein aus. Von den etwa 12.000 in NRW lebenden syrischen Staatsangehörigen könnte also theoretisch jeder zwölfte ein Verwandtschaftsmitglied zu sich holen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Familienangehörigen für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen können. Der Flüchtlingsrat NRW begrüßt, dass NRW als erstes Bundesland das Problem des mangelnden Zugangs zu einer Krankenversicherung erkannt hat und die Kranken- und Pflegeversicherung kein Bestandteil der Verpflichtungserklärung ist. Positiv ist auch, dass bei der Sicherung des Lebensunterhaltes nicht die gesetzlichen Grenzen ausgeschöpft wurden, sondern ein etwas niedrigeres Einkommen ausreicht.
„Trotz dieser Erleichterungen wird es für viele in NRW lebende Angehörige nicht möglich sein, ihre Verwandten nach NRW zu holen“, stellt Kirsten Eichler, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW, fest. „Für eine Einzelperson mag es in Einzelfällen realisierbar sein, den Lebensunterhalt zu sichern, doch hier geht es um ganze Familien, die vor weiteren Auswirkungen der humanitären Katastrophe bewahrt werden sollen.“
Wenn beispielsweise eine vierköpfige Familie den Bruder des Ehemannes mit seiner Frau und zwei Kindern (8 und 10 Jahre) nach NRW holen möchte, muss die Familie ein monatliches Nettoeinkommen von 3000 Euro nachweisen, allein um den Lebensunterhalt zu sichern. Mögliche Kosten für eine Unterkunft kommen noch hinzu. Dies können nur die wenigsten der Familien leisten. Einem Familiennachzug nur zu Wohlhabenden wird jedoch humanitären Maßstäben einer Aufnahme von Schutzbedürftigen nicht gerecht.
Den aufgenommenen syrischen Staatsangehörigen wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG wegen Krieges im Heimatland erteilt. Damit würden sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wenn nicht die Verwandten für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssten. Auswirkungen hat dies jedoch auf die Gesundheitsversorgung. Die Menschen sind nicht krankenversichert und haben damit einen eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung, denn das Sozialamt trägt nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Sonstige Krankenbehandlungen werden nur übernommen, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.
Eine weitere Hürde stellt das Antragsverfahren dar, welches laut Anordnung vorgesehen ist. Die Angehörigen müssen demnach vor dem Aufnahmeverfahren telefonisch bei einer Hotline des Ministeriums für Inneres und Kommunales ihr Interesse bekunden, Familienangehörige aufnehmen zu wollen. Anschließend müssen sie sich innerhalb von zehn Tagen bei der örtlichen Ausländerbehörde melden, um dort einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Wir möchten Innenminister Jäger an seine Kritik am Bundesinnenminister erinnern. Noch Anfang September hatte er Bundesinnenminister Friedrich vorgeworfen, sich vor der Verantwortung zu drücken und die dringend erforderliche Aufnahme von mehr Schutzbedürftigen vor unnötige Hürden zu stellen. Dabei wird das Land durch eine solche Aufnahmeanordnung nicht einmal finanziell belastet, da die Verwandten den Lebensunterhalt tragen müssen und für die Kosten der Gesundheitsversorgung die Kommune aufkommt.
„Das Innenministerium möchte in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, Menschen großzügig vor einem Krieg bewahren zu wollen. Bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass auch NRW nicht alle landesrechtlichen Spielräume genutzt hat um eine unbürokratische humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge zu ermöglichen“, betont Kirsten Eichler.«