Montag 20.05.13, 10:41 Uhr

Neuigkeiten vom Presseamt der Stadt 2


Am 17. Februar 2013 war unter der Überschrift „Filzen für Anfänger“ eine Meldung auf bo-alternativ.de erschienen, in der angedeutet wurde, dass die Veröffentlichungen des Presseamtes der Stadt nicht zu den prickelndsten Mitteilungen gehören, die in der Redaktion eintreffen. Am 18. Februar 2013 erreichten bo-alternativde dann noch bis 15.06 Uhr drei E-mails vom Presseamt.  Dann war Schluss. Bo-alternativ.de war aus dem Presseverteiler der Stadt entfernt worden. Leider hat das niemand aus der Redaktion gemerkt. Erst knapp drei Monate später, bei der Frage, wie sich die Stadt eigentlich zu ihrem gescheiterten Abschiebungsversuch einer Schülerin aus Guinea äußert, wurde festgestellt, dass die Nachrichtenquelle aus dem Rathaus für die Redaktion versiegt war.  Auf die Bitte, wieder  in den Presseverteiler aufgenommen zu werden, antwortete der Leiter des Presseamtes Thomas Sprenger umgehend am 10. Mai 2013: „selbstverständlich nehmen wir Sie gern wieder auf. Nachdem ich vor einigen Wochen bei einer Ihrer Veröffentlichungen gelesen hatte, dass Sie zwar Meldungen aus der Stadtverwaltung erhalten, diese aber in aller Regel nicht drucken oder von Interesse seien, hatte ich daraus geschlossen, dass Sie deshalb auch lieber keine Meldungen aus der Stadtverwaltung haben wollten“. In der letzten Woche hat es das Presseamt noch nicht geschafft, die Ankündigung ihres Chefs umzusetzen. Im Streichen ist man im Rathaus schneller.


2 Gedanken zu “Neuigkeiten vom Presseamt der Stadt

  • tierbefreier

    lustig, Stadt fühlt sich beleidigt? Ah, jetzt verstehe ich aber auch die WAZ: Die drucken lieber alles von der Stadt Bochum ab und moderieren so lieber städtischen Input, statt Journalismus zu betreiben. Denn würde die Bochumer Waz Redaktion anders verfahren, würden sie ja sonst vermutlich auch aus dem Verteiler fliegen… lol

  • Erich Eisel

    Oh, da scheint jemand bei der Stadtverwaltung ja noch niemals etwas vom Begriff der „Pressefreiheit“ gehört zu haben; offenbar gibt’s die städtischen Presseveröffentlichungen nur (noch) für diejenigen, die in vorauseilendem Gehorsam diese Pressemitteilungen wie bei einer Hofberichterstattung möglichst ungekürzt und auf keinen Fall kommentiert veröffentlichen. Die Aufnahme eines Mediums in einen Presseverteiler sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das Löschen aus einem Presseverteiler macht eine Gesinnung deutlich, die von Zensurmaßnahmen nicht so weit entfernt sein dürfte.

    Dabei bedarf es nicht einmal der Berufung auf die Meinungsfreiheit, wo nach Art. 5 des Grundgesetzes jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Daneben gibt’s auch noch das Pressegesetz NRW, nach dessen § 4 die Behörden verpflichtet sind, die Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen; diese Rechte werden durch das Informationsfreiheitsgesetz NRW noch ausgeweitet. Sind diese Gesetze im Rathaus unbekannt oder gelten sie nur im freien Land und nicht am Hof in Bochum?

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