Sevim Dagdelen, Bochumer Bundestagsabgeordnete Der Linken hat die Stadt Bochum gelobt: „Ich begrüße es, dass die Stadt Bochum nach Auskunft des Ausländerbüros bei türkischen Staatsangehörigen aktuell keine Gebühren für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels verlangt.“ Damit trägt die Stadt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2013 Rechnung, das feststellt, dass Gebühren, die von einem türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben werden, nicht mit dem Assoziationsrecht EWG-Türkei zu vereinbaren sind, wenn sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. In vielen anderen Städten findet eine regelrechte Abzockerei bei der Gebührenerhebung in den Ausländerbehörden statt. Sevim Dagdelen: „Grundsätzlich hätten die Gebühren nach Inkrafttreten des Verschlechterungsverbots im Assoziationsrecht nicht erhöht werden dürfen, wie der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2010 festgestellt hat. Es gelten mithin die Gebühren aus dem Jahre 1980 fort. Die Entscheidung der Stadt Bochum, im Sinne der Betroffenen komplett auf Gebühren zu verzichten, ist zu begrüßen.
Auch die Niederlande und Dänemark verlangen von türkischen Staatsangehörigen infolge der Rechtsprechung des EuGH keine oder nur noch geringe Gebühren für Aufenthaltstitel. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dies auch bundesweit durchzusetzen, das Mindeste wäre, die Bundesländer darüber zu informieren, dass Aufenthaltsgebühren von türkischen Staatsangehörigen nur noch unter Vorbehalt erhoben werden dürfen.“
Dienstag 09.04.13, 08:19 Uhr