Donnerstag 28.03.13, 15:15 Uhr
Deutsche Annington reagiert auf massive Kritik:

Inkasso-Tochter stellt Arbeit ein


Die Deutsche Wohn-Inkasso, jenes heftig umstrittene Tochter-Unternehmen der Deutschen Annington, das vor zweieinhalb Jahren das Mahnwesen des Großvermieters übernommen hatte, ist Geschichte. Am Freitag vergangener Woche zog die Deutsche Annington ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund zurück, das ihr die Liquidierung von Inkasso-Gebühren untersagte. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 425 C 6285/12 wurde also rechtskräftig. Parallel dazu kündigte die Deutsche Annington an, das Tochter-Unternehmen wieder aufzulösen. Dies hat das Mieterforum Ruhr jetzt der Öffentlichkeit mitgeteilt. In einer Presseerklärung heißt es weiter: »Für die Mieter des mit 230.000 Wohnungen größten Deutschen Immobilien-Unternehmens bedeutet das leider nicht, dass Gebühren-Abzocke und unberechtigte Mahnungen damit Vergangenheit sind.
Zwar ist das Unternehmen im ersten Monat mit eigenen Mahnungen aktiv; bereits ab dem zweiten Monat beauftragt die Deutsche Annington mit den Mahnungen vermeintlich oder tatsächlich säumiger Mieter eine Berliner Anwaltskanzlei, die JHS LEGAL. Die berechnet ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – und das ist noch teurer als die bereits schikanösen Gebühren der Deutschen Wohn-Inkasso. Wer die Berliner Kanzlei anruft, kann über ein Auswahlmenü auch direkt mit der Deutschen Annington verbunden werden.
Für Mieterforum Ruhr steht fest, dass auch dieses Verfahren dem nun rechtskräftigen Urteil widerspricht. „Das Amtsgericht Dortmund hat im August 2012 eindeutig geurteilt, dass ein Großvermieter wie die Deutsche Annington in der Lage sein muss, das Mahnwesen selbst und mit geringen Gebühren durchzuführen“, hält Dr. Tobias Scholz von Mieterforum Ruhr fest. Schließlich seien Mahnungen standardisierte EDV-Schreiben, die mit geringem Aufwand und Kosten zu erstellen seien. Generell sei es Vermietern nicht erlaubt, unnötige Kosten zu produzieren. “ Das“, so Scholz, „trifft auf die Beauftragung von Anwalts-Kanzleien genauso zu wie auf die von Inkasso-Büros.“
Mieterforum Ruhr fordert alle Annington-Mieter auf, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. „Wer Mahnungen von der Annington  bzw. JHS Legal bekommt, sollte zunächst prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist“, rät Scholz. „Ganz oft ist das nicht der Fall, weil der Mieter wegen Mängeln die Miete mindert oder wegen einer falschen Abrechnung Betriebskosten zurückhält. Nur wer tatsächlich Zahlungsrückstände hat, sollte diese begleichen. Aber auch nur diese und keine weiteren Gebühren und Auslagenpauschalen!“
Das Mieterforum Ruhr fordert die Deutsche Annington auf, das Urteil endlich zu beachten und das Mahnverfahren  wieder vollständig in die eigenen Hände zu nehmen. Scholz: „Bis 2011 ging’s ja auch!“« Ein Beispiel für einen Mahnbrief.