Dienstag 21.08.12, 16:02 Uhr
DGB: Ein Drittel in Bochum rutscht nach Jobverlust direkt in Hartz IV

Armenfürsorge trotz Beitragszahlung 1


Der DGB Ruhr Mark schreibt: »Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In Bochum sind in 2011 ein Drittel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihres Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Besonders kritisch ist die Situation im Gastgewerbe und der Leiharbeit. Der DGB fordert daher einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung.
Beschäftigte, die ihren Job verlieren, sind bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in Bochum weit stärker auf Hartz IV angewiesen als im Bundesschnitt. 3.497 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Dies waren 32,1 % aller Arbeitskräfte, die in 2011 neu arbeitslos wurden gegenüber einem Viertel im Bundesschnitt.
Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld; doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV.
„Die Menschen zahlen in eine Versicherung ein, ohne eine Leistung zu erhalten. Mit Hartz IV Einführung vor 10 Jahren sollten Drehtüreffekte vermieden werden. Jetzt sehen wir die jämmerliche Bilanz, eine Drehtür Richtung Hartz IV. Das Abdrängen in die Armenfürsorge von arbeitslos werdenden Versicherten, trotz Beitragszahlung, ist skandalös“, beklagt DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund.
Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hätte sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert.
In 2011 sind in Bochum insgesamt 10.876 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, nur zwei Drittel wurden vom Versicherungssystem betreut. Besonders problematisch ist nach DGB-Berechnungen die Situation in einigen Branchen. So sind im Gastgewerbe fast 38 Prozent derjenigen, die im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Beschäftigung verloren haben, direkt zu Hartz IV-Empfängern geworden. In der Leiharbeit sind es sogar 49,5 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Da die Stadt Bochum weitgehend die Mietkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen muss, wird die Stadt durch diese Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet.
Im Verarbeitenden Gewerbe ist das Entlassungsrisiko wie das Hartz IV-Risiko deutlich geringer. Von den Beschäftigten, die ihren Job verloren haben, waren in dieser Branche „lediglich“ 18 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Für die Leiharbeitskräfte in der Stadt ist das Hartz IV-Risiko nach Jobverlust drei Mal höher.
„Das ist ein unhaltbarer und unwürdiger Zustand für die Betroffenen und teuer für die Kommunen. Die Bundespolitik muss hier dringend Abhilfe schaffen. Ein Tätigkeitsfeld für unsere Bundestagsabgeordneten nach der Sommerpause,“ meint Hermund.
Der DGB fordert, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung insbesondere für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies bereits vor den Hartz-Gesetzen der Fall war. Das würde auch befristet Beschäftigte begünstigen und die Mietaufwendungen der Stadt für arbeitslose Hartz IV-Empfänger reduzieren.«

 

Zugang in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt

in der Stadt Bochum 2011 nach Rechtskreisen

Versicherungssystem
(SGB III)

Hartz IV-System (SGB III)

insgesamt Absolut % Absolut %
Verarbeitendes Gewerbe

748

614

82,1

134

17,9

Gastgewerbe

531

331

62,3

200

37,7

Verleihgewerbe

1.502

759

50,5

743

49,5

alle Wirtschaftszweige

10.876

7.379

67,9

3.497

32,1

Quelle: DGB


Ein Gedanke zu “Armenfürsorge trotz Beitragszahlung

  • Norbert Hermann

    Arm trotz ALG I oder Arbeitslohn

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    Für mehr als zehn Prozent der ALG I-Beziehenden in Bochum reicht das Geld nicht zum Leben, sie müssen mit Hartz IV aufstocken. Bei den beschriebenen prekär Beschäftigten werden das noch viel mehr sein. Und bei 12 Monaten Beitragszahlung ist nach sechs Monaten eh Schluss mit ALG I.

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    Aufstockende fallen immer zuerst der Kommune zur Last. Die haben sich nämlich über den Tisch ziehen lassen und zugelassen, dass jegliches Einkommen zunächst auf den Bund-finanzierten Regelsatz angerechnet wir. Erst wenn etwas übrigbleibt, mindern sich die kommunal finanzierten Wohnungskosten.

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    Die Lösung kann nur sein, die Spaltung der Arbeitslosenunterstützung aufzuheben. Ein Arbeitslosengeld für alle Arbeitslosen. Sie muss ein unserem Standard entsprechendes gutes Leben ermöglichen. Das gilt auch für die Grundsicherung für nicht Erwerbsfähige. Und natürlich auch für Menschen, die von Arbeit leben (müssen). Wie es in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen steht. Aber Verfassungen sind ja heute nicht mal das Papier wert, auf dem sie stehen …

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    Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950

    Artikel 24

    (1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.

    (2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

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