Montag 23.07.12, 17:11 Uhr
Hans-Böckler-Str. / City-Passage / Rathaus:

Soziale Liste fordert Zebrastreifen 2


Die Soziale Liste im Rat sieht „in dem Verkehrsbereich Sicherheit für FußgängerInnen Hans-Böckler-Str. / City-Passage / Rathaus nach wie vor ein hohes Gefährdungs- und Unfallpotential“ und schreibt: »Die komplizierte Verkehrsführung und das Verhalten einzelner VerkehrteilnehmerInnen in dem Bereich führen besonders für FußgängerInnen immer wieder zu gefährlichen Situationen. An dieser Stelle ist es in verkehrsstarken Zeiten, insbesondere für Familien mit Kindern, älteren Menschen z. B. mit Rollator, besonders schwierig die Straße zu überqueren. In diesem engen Bereich verkehren U-Bahnen/Straßenbahnen, Busse sowie PKWs als auch Lieferverkehr (LKW). Die Soziale Liste hatte hier u. a. angeregt, eine großflächige Querungshilfe bzw. einen Zebrastreifen anzulegen.
Eine Anfrage in dieser Angelegenheit wurde jetzt von der Verwaltung beantwortet (Vorlage 20121077). Die Antworten auf die Fragen der Sozialen Liste sind sehr widersprüchlich. Einerseits heißt es dort: „Vor allem unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsbeschränkung haben FußgängerInnen grundsätzlich ausreichend sichere Möglichkeiten, die Fahrbahn an den unterschiedlichen Stellen auch ohne zusätzliche Maßnahmen zu überqueren. Nach Mitteilung der Polizei ist das Verkehrsunfalllagebild unauffällig; konkrete Gefährdungssituationen sind bisher nicht bekannt geworden.“ Andererseits wird von der Verwaltung zugegeben, dass dieser gesamte Bereich für VerkehrsteilnehmerInnen „zum Teil schwierig zu erfassen“ ist.
Maßnahmen wie der Einbau sogenannter Berliner Kissen sind bisher aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt worden.
Von mehreren Bürgerinnen und Bürgern wurde die Soziale Liste wiederholt auf den Gefahrenschwerpunkt hingewiesen. Die Einrichtung einer Querungshilfe/Zebrastreifen bleibt daher eine Forderung der Sozialen Liste, für die sie sich in den nächsten Wochen einsetzen wird. «


2 Gedanken zu “Soziale Liste fordert Zebrastreifen

  • Bernard

    Der Kreuzungsverkehr wird im angesprochenen Bereich bewusst „nicht geregelt“. Das „schwierige Erfassen“ einer nicht vorhandenen Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen und führt zu einer höheren Aufmerksamkeit, als eine Beschilderung oder gar eine Ampel. Kein Fußgänger und erst recht kein Auto hat irgendwann uneingeschränkt freie Bahn, so daß es keine absolute „Rechtssicherheit“ für unaufmerksam querende Fußgänger, aber eben auch nicht für blind durchbretternde Autofahrer gibt. Es gilt in erster Linie Paragraph 1 StVO.

    Es hat sich in ALLEN Anwendungsfällen einer solchen „Minimalregelung“ mit unscharfen oder fehlenden
    Flächentrennungen gezeigt, daß die Unfallhäufigkeit und -vor allem- die Unfallschwere zurückgeht.

    Das gefühlte Ungemach von Verkehrsteilnehmern durch die erhöhte Aufmerksamkeitspflicht deckt sich nicht mit der tatsächlichen Gefährdung.

    In Verkehrsfragen sollte keinesfalls der „gesunde Menschenverstand“ oder das Gefühl maßgeblich sein; beide können einem böse Streiche spielen.

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