Der AStA der Ruhr-Uni hat seine Extremismusklausel bei den Förderungsbedingungen zurückgezogen. Die neue Formulierung beruft sich auf die Satzung der Studierendenschaft, wie von vielen Inis vorgeschlagen, sowie auf das Hochschulgesetz. Die neuen Förderungsrichtlinien.
Dienstag 05.06.12, 15:30 Uhr