Mittwoch 18.01.12, 16:35 Uhr

Ladenöffnungsgesetz korrigieren 2


Anlässlich der heutigen Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum Thema ‚Evaluierung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten‘ erklärt der Vorsitzende der DGB Region Ruhr Mark Michael Hermund: „Das ‚Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten‘, das 2006 von der schwarz-gelben NRW-Landesregierung verabschiedet wurde, hat für eine geradezu inflationäre Zunahme verkaufsoffener Sonntage gesorgt. Im letzten Jahr waren in Bochum an fast allen Sonntagen in mindestens einem Stadtteil die Geschäfte geöffnet. Über 40 Ausnahmegenehmigungen wurden erteilt. Dabei ist der Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Gesundheit der Beschäftigten von ebenso großer Bedeutung, wie für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben und für das Leben der Zivilgesellschaft insgesamt. Da vor allem Frauen im Einzelhandel beschäftigt sind, sind sie die Leidtragenden der ausufernden Sonntagsarbeit.
Der DGB  fordern eine Reduzierung der verkaufsoffenen Sonntage auf vier Sonntage pro Jahr. Das Land NRW muss gesetzlich festschreiben, dass sich die ‚Vier-Sonntage-Regelung‘ auf die Kommune insgesamt bezieht und nicht auf jeden einzelnen Ortsteil. Der gemeinsame wöchentliche Ruhetag stärkt den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Daher muss der in der Landesverfassung festgeschriebene Schutz der Sonn- und Feiertage endlich wieder gewährleistet werden.
Aber auch die Ladenöffnungszeiten an den übrigen Tagen der Woche müssen dringend angepackt werden. Durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen haben Unternehmen, die von den längeren Öffnungszeiten Gebrauch machen, häufig die Arbeitszeitbestimmungen und die tariflichen Mindeststandards nicht eingehalten. Klein- und Mittelbetriebe haben den zusätzlichen Konkurrenzdruck zu spüren bekommen, denn die längeren Öffnungszeiten werden vor allem von den Großkonzernen genutzt. Leerstände in den Stadtteilzentren sind die Folge.
Darüber hinaus zeigt die vorliegende Evaluierung deutlich auf, dass mit der Verlängerung der Öffnungszeiten ein Abbau von Vollzeitbeschäftigung bei Ausweitung der Minijobs, Leiharbeit, Werkverträgen bzw. der Teilzeitarbeit einher gegangen ist. Wir fordern, diesem Trend Einhalt zu gebieten und die Ladenöffnungszeiten von derzeit 6 Tage x 24 Stunden auf die Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr von Montag bis Freitag und 6:00 bis 18:00 Uhr am Samstag zu reduzieren.“


2 Gedanken zu “Ladenöffnungsgesetz korrigieren

  • Sebastian Lenz

    Was ist mit Arbeitnehmern die von 8 bis 20 Uhr arbeiten müssen und abends gerne nochmal ein paar Lebensmittel einkaufen wollen? schickt man die zur Tanke?

    Was ist mit Studenten die gerne spät arbeiten, um so Urlaub o.ä. bezahlen zu können?

  • snoff

    In der Zeit von 6 bis 20h sollte es eigentlich jeder schaffen einkaufen zu gehen. Aber auch ich nutze gerne die Möglichkeit bis 22h einzukaufen – dies ist vor allem sehr praktisch wenn man etwas vergessen hat! Vielleicht wäre es schlauer keine geregelte Uhrzeit auszumachen, sondern eine maximale Öffnungszeit pro 24 Std?

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