Im heute neu aufgelegten zweiten Katalog der Grausamkeiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. als Konsolidierungsmaßnahme 133 vorgeschlagen: „Im Bereich der Förderung der Wohlfahrtspflege und des Gemeinwohls stehen im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 1.727.080 EUR Transferleistungen zur Verfügung.“ „Es ist vorgesehen, über die bereits geplanten Einsparungen hinaus ab dem Jahr 2018 dauerhaft weitere 50.000 EUR Transferleistungen einzusparen. Detaillierte Maßnahmen hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.“ Eindeutiger kann man kaum formulieren, dass der Abbau von Daseinsvorsorge ein Selbstzweck ist, der inhaltlich nicht mehr hinterfragt wird. Schließlich muss ja das Konzerthaus finanziert werden. Der „Konsolidierungs-Steckbrief“ im Original.
Die Grausamkeiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 23
Mittwoch 11.01.12, 19:38 Uhr
Sehr hübsch ist hierbei die Kategorie der Aufgabe:
freiwillig gesetzl. Pflichtaufgabe
Soll uns das sagen, dass es sich hierbei um eine selbst gewählte Alternativlosigkeit handelt? Wer füllt diese Bögen eigentlich aus? Und nach welchen Maßstäben?
Interessant ist ja auch, wenn die Unterscheidung zwischen „freiwillig“ und „gesetzl. Pflichtaufgabe“ unklar ist und im Konsolidierungs Steckbrief dann einfach beide Angaben angekreuzt werden. Wobei die meisten Aufwendungen nach dem SGB Pflichtaufgaben sind zu denen es keine Alternativen gibt.
Auch wenn es eine schwierige Konstruktion ist: das Sozialgesetzbuch (SGB ) besteht aus zwölf Büchern (SGB I – XII). Nur bei einem Teil davon handelt es sich um Leistungsgesetze, und wiederum nur bei einem Teil davon ist die Kommune betroffen.
Hier sind die Pflichtaufgaben gemeint, für die die Kommune als Ordnungsbehörde zuständig ist, und ihre Pflichtaufgaben im Rechtskreis SGB XII / Sozialhilfe.
In beiden Bereichen gibt es Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen (die unter Haushaltssicherung nicht mehr zulässig sein sollen).
Auch bei Pflichtaufgaben wird versucht zu sparen: z.B. durch Erschwerung des Zugangs zu Sozialleistungen (Erhöhung der Abweisungsquote bei Hartz IV) und durch Vorenthalten der gesetzlich vorgeschriebenen Wohnungskosten. In Gelsenkirchen öffentlich so erklärt, in Bochum langjährig systematisch vorsätzlich rechtsbrechend praktiziert.
Die Formulierung „Transferaufwendungen im Bereich der Zuwendungen“ ist allerdings zumindest unüblich. Es ist anzunehmen, dass hier eine Verschleierung vorgesehener Maßnahmen angestrebt ist oder zumindest „in den blauen Dunst“ geplant wird. Der Begriff „Transferleistungen“ wird generell unüblich und verschleiernd eingesetzt.
Die erwartete Einsparung iHv weiteren 50.000 EUR ist vergleichsweise gering, kann aber im Einzelfall und unter Berücksichtigung einer unklaren Aufgabenentwicklung,(inflationsbedingter) Kostensteigerungen und bereits in der Vergangenheit hier geplanter Kürzungen erheblich ins Gewicht fallen.
Bei der Beurteilung der „Konsolidierungssteckbriefe“ ist unbedingt das bereits vorliegende „Haushaltssicherungskonzept“ hinzuziehen.
Gut wäre es, kritische Verwaltungswissenschaftler_innen und Sozialrechtler_innen hinzuziehen (bzw. besser noch einen Arbeitskreis zu gründen).
Die Überschrift „Wir wollen einfach mehr Armut“ bleibt unverständlich.
Norbert Hermann
P.S.: Zu beachten ist, dass an anderer Stelle unter der Überschrift „Reduzierung von Doppelstrukturen“ professionelle Beratungsstellen durch ehrenamtliches Engagement gefährdet sind.
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Auszüge aus der pdf-Anlage: „Konsolidierungssteckbrief Konsolidierungsmaßnahme: 133“:
Produktbereich: 1.31
X freiwillig und X gesetzl. Pflichtaufgabe
Rechtsgrundlage der Pflichtaufgabe : OBG, SGB XII
Bezeichnung der Maßnahme: Reduzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Zuwendungen
Es ist vorgesehen, über die bereits geplanten Einsparungen hinaus ab dem Jahr 2018 dauerhaft weitere 50.000 EUR Transferleistungen einzusparen.
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Bereich: Förderung der Wohlfahrtspflege und des Gemeinwohls
Verantwortliche Person: Frau Dr. Ott