Freitag 02.12.11, 14:49 Uhr

Gefängnisstrafen auf Bewährung
für Langendreerer Nazis 4


Die beiden besonders gewaltbereiten Nazis Daniel E. und Martin P. aus Langendreer sind heute zu vier bzw. drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungsfrist läuft über drei Jahre. Die Staatsanwältin hatte das gleiche Strafmaß  gefordert. Sie hatte es aber abgelehnt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Timo E., der jüngere Bruder von Daniel E., wurde zu einer Jugenderziehungsmaßnahme verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte die drei angeklagt: »Am 01.05.2011 begegneten die Angeklagten den ihnen bis dahin unbekannten Zeugen auf der Ottilienstraße in Bochum. Ohne ersichtlichen Anlass bezeichnete der Angeklagte D. E. die eine Zeugin als „Niggerfotze und Hure“, drohte den Zeugen, sie kaputt zu schlagen und beleidigte beide als „Scheiß Ausländer, Judenkinder“. Kurze Zeit später begegneten die Zeugen den Angeklagten erneut. Der Angeklagte D. E. schlug ein ca. 40 cm langes Kabelstück, welches an den Enden mit Isolierband verklebt war, wiederholt in seine offene Hand, um seine kurz zuvor ausgesprochene Bedrohung zu untermauern. Die Zeugen entfernten sich schnellen Schrittes, worauf die Angeklagten ihnen folgten und mehrfach die Parolen „Sieg Heil, Heil Hitler“ skandierten.« Opfer der drei Nazis war ein junges Paar, das in seinen Zeugenaussagen die Anklagepunkte bestätigte. Eine Überraschung für die ProzessbeobachterInnen war, dass es sich bei dem Paar weder um MigrantInnen noch um politisch links stehende Personen handelte.  Es bestätigten sich die Berichte von den Treffen der Initiative Langendreer gegen Nazis, dass die Gruppe um Daniel E. so ziemlich alle Leute terrorisiert, die nicht selber Nazis sind. Daniel E. trat vor Gericht im offensiven Nazi-Outlook auf und Richterin Noesselt ordnete an, dass er seine Jacke anziehen und die Nazi-Agitation verdecken musste.Alle drei Nazis machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. In den Verhandlungspausen schwiegen sie nicht und beteuerten im Gerichtsflur u. a. gegenüber ihren Pflichtverteidigern, dass sie natürlich Nazis seien. Eine beeindruckende Darstellung, wie bisher die Übergriffe von Daniel E. von der Justiz verharmlost worden sind, stellte dann die Liste der Vorfälle dar, bei denen er bereits auffällig geworden ist. Bei fast allen Taten wurden die Verfahren eingestellt, gegen Geldzahlung eingestellt  oder nur minimal geahndet. Martin P. konnte eine nicht minder lange Liste von Vergehen aufweisen. Er hat auch schon einige Zeit im Gefängnis zugebracht. Am 1. Mai lief noch die Bewährungsfrist aus einer anderen Verurteilung.
Das Gericht teilte mit, dass noch weitere Strafverfahren gegen Daniel E. ausstehen. In der Urteilsbegründung wurde angedeutet, dass da dann evtl. eine Gesamtstrafe verhängt wird, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

 


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