Mittwoch 10.08.11, 12:20 Uhr

Mindestlohn im Gerüstbau


Für die Gerüstbauer gilt künftig ein Mindestlohn. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt Bochum-Dortmund hingewiesen: »Als Lohnuntergrenze muss jeder Beschäftigte ab diesem Monat mindestens 9,50 Euro pro Stunde verdienen, so die IG BAU. Der reguläre Tariflohn erhöhe sich um gut drei Prozent. „Ein Gerüstbauer, der in Vollzeit arbeitet, hat damit knapp 70 Euro pro Monat mehr in der Lohntüte. Damit gehen für die Gerüstbauer in Bochum sechs lange Jahre, in denen es keinen Tarifvertrag gab, zu Ende“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Bochum-Dortmund, Gerhard Kampschulte.«