Donnerstag 28.07.11, 15:41 Uhr
Datenschutzbeauftragter antwortet Sozialer Liste im Rat:

Videoüberwachung bei Vogel unzulässig 1


Die Soziale Liste schreibt in einer Presseerklärung: »Die von der Sozialen Liste vor zwei Jahren angestrengte Überprüfung der Videoüberwachung beim Bildungsinstitut Gisela Vogel ist abgeschlossen worden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW informierte jetzt die Soziale Liste im Rat darüber, dass eine Videoüberwachung des Unterrichts in den Räumen des Bildungsinstituts „als unzulässig“ beurteilt wurde. Das Landesamt schreibt auch, dass das Bildungsinstitut ihre Überwachungsmaßnahmen nicht auf eine „Einwilligung der Betroffenen“ stützen darf. Es betont besonders die „schutzwürdigen Interessen“ der SchulungsteilnehmerInnen, Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten. Der Landesbeauftragte hat das Institut Vogel um Mitteilung gebeten, wie es die Anordnungen umsetzen will.
Generell schreibt das Landesamt zum Thema Videoüberwachung: „Eine Videoüberwachung der öffentlich zugänglichen sowie der nichtöffentlich zugänglichen Bereiche des Bildungsinstituts sei zur Wahrnehmung des Hausrechts sowohl gemäß § 6 b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG nur zulässig, soweit sie erforderlich sei und keine Anhaltspunkte für überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Teilnehmenden, Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten bestünden. Auch nach Durchführung des Informations- und Kontrollbesuchs und unter Berücksichtigung ergänzender Ausführungen könne nicht festgestellt werden, dass die Videoüberwachung in den verschiedenen Bereichen des Bildungsinstituts diesen Bestimmungen genüge.“
Die Soziale Liste beschäftigt sich schon seit längerem mit dem Thema Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Hierzu stehen auch noch Antworten auf im Rat gestellte Anfragen aus. „Mit der jetzigen abschließenden Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW sieht die Soziale Liste eine Bestätigung ihrer kritischen Haltung zur Videoüberwachung“, so Ratssprecher Günter Gleising.«


Ein Gedanke zu “Videoüberwachung bei Vogel unzulässig

  • snoff

    Als direkt Betroffener für mich eine sehr schöne Nachricht! Ich hoffe auch zeitige Umsetzung seitens des Bildungsinstituts.

Kommentare sind geschlossen.