Freitag 27.05.11, 15:16 Uhr
Nazi-Prozess: Gutachter bescheinigt Selbstwertprobleme

Gericht schließt Öffentlichkeit aus


Am zweiten Prozesstermin gegen den Nazi Andre Zimmer, der u. a. Bochumer Kandidat der NPD bei der letztjährigen Landtagswahl war, ist heute Nachmittag die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der Anwalt des Nazis hatte den völligen Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert, weil auf der Webseite der Antifajugend zu ausführlich über den ersten Prozesstag berichtet worden sei. Die Staatsanwaltschaft wollte nur für die Einlassung, also die Erwiderung des Angeklagten auf die Anklageschrift, die Öffentlichkeit ausschließen. Das Gericht beschloss dann, dass die Einlassung und die Verlesung des jugendpsychiatrischen Gutachtens ohne Öffentlichkeit stattfinden sollen. Dies wurde damit begründet, dass der als Gutachter bestellte Psychiater erhebliche Selbstwertprobleme bei Zimmer festgestellt hat. Auch könne die öffentliche Darstellung des Gutachtens Schaden bei der weiteren Entwicklung des Nazis verursachen.
Begonnen hatte der zweite Prozesstag damit, dass ein Austrittsbrief von Zimmer aus der NPD und der JN verlesen wurde. Am Montag hatte Zimmer noch ausführlich erklärt, dass er auf jeden Fall Mitglied der NPD bleiben wolle. Außerdem wurde mitgeteilt, dass zwei weitere Anzeigen der Polizei gegen Zimmer vorliegen. Am Montag war bereits von mehr als einem Dutzend Straftaten berichtet worden, die er begangen haben soll. Schließlich verkündete das Gericht noch einen Beschluss, dass ein Brief, den Zimmer an den NPD-Landesvorsitzenden Cremer schmuggeln wollte, beschlagnahmt wurde. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch um 9.00 Uhr fortgesetzt. Wann wieder öffentlich verhandelt wird, bleibt abzuwarten.