Mittwoch 06.04.11, 21:30 Uhr
Hatz IV: Leistungen für Kindern und Jugendliche sichern

Anspruchsberechtigte informieren 1


Die Grüne Ratsfraktion schreibt: »Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts musste die Hartz IV-Gesetzgebung zum 1.1.2011 reformiert werden. Weil das Gesetz auf Bundesebene bis in den Februar hinein umstritten war, konnte es erst Ende März in Kraft treten. Es gilt aber rückwirkend ab dem 1.1.2011.  Teil des Gesetzes ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das bedürftigen Kindern und Jugendlichen zusätzliche Leistungen im Bereich Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulausflüge, Klassenfahrten sowie soziale und kulturelle Teilhabe zuspricht.  Durch das verspätete Inkrafttreten des Gesetzes ist ein Problem entstanden, so die grüne Sozialpolitikerin Astrid Platzmann-Scholten: “Leistungen können rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März beantragt werden. Diese Anträge – z.B. für die Erstattung von Kosten für das Schulmittagessen – müssen aber bis zum 30. April gestellt werden. Das werden die wenigsten Anspruchsberechtigten wissen. Deshalb fordert die Koalition in einem Dringlichkeitsantrag für die morgige Ratssitzung, dass die Stadt bzw. das Jobcenter alle berechtigten Eltern in einem Schreiben über diese Frist informiert und gleich ein Antragsformular beilegt.”
Platzmann-Scholten ist sicher. “Ohne diese Maßnahme drohen die gesetzlich festgelegten Ansprüche von rund 17.000 Kindern in Bochum zu verfallen.”«  Der Antrag von SPD und Grünen.
Anmerkung der Redaktion: Die Pressemitteilung und der Antrag sind nicht auf der Webseite der Grünen Ratsfraktion veröffentlicht. Auch bei der SPD-Ratsfraktion und im Ratsinformationssystem der Stadt ist kein Hinweis zu finden. Wir haben es im Laufe des Tages versäumt, die Meldung zu verifizieren, gehen aber davon aus, dass sie authentisch ist.


Ein Gedanke zu “Anspruchsberechtigte informieren

  • Norbert Hermann

    Das Anliegen der Partei „Die Koalition“ ist zu begrüssen.

    Um eine Nachzahlung zu erhalten, müssen Hartz-IV- und Sozialhilfebezieher spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen (ARGE oder Sozialamt). Für Bezieher_innen von Wohngeld oder des Kinderzuschlags gilt eine etwas längere Frist. Sie können bis Ende Mai eine Nachzahlung bei den Familienkassen der Arbeitsagenturen beantragen.

    Es genügt immer ein formloser, auch nur mündlicher Antrag, der aber (ggf. in Form einer Protokollnotiz) bestätigt werden sollte.

    Die Stadt Bochum hat eine Sonderarbeitsgruppe eingerichtet. Berichte aus anderen Städten lassen allerdings befürchten, dass bei der Umsetzung mit zeitlichen Verzögerungen und mit Problemen zu rechnen ist.

    Eine Pressemitteilung des Erwerbslosenforum findet sich hier:

    http://www.elo-forum.net/topstory/2011040615327.html

    Weitere Infos und ein Musterantrag findet sich auf der Seite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen (KOS):

    http://www.erwerbslos.de/

    Dort folgende Beiträge beachten:

    Für Nachzahlungen sind keine Nachweise erforderlich!

    Jetzt handeln !

    Jetzt handeln – kein Geld verschenken! (Musterantrag)

    Rückzahlung bei Warmwasserkosten

    Es findet sich dort auch eine Übersicht über die neuen Regelbedarfe und Mehrbedarfe.

    Eine Übersicht über die ab dem 1. April in Kraft getretenen Verschärfungen findet sich hier:

    http://www.bag-plesa.de/texte/bochum/bochum-prekaer.pdf

    Die Bundesagentur für Arbeit ist diesmal ausserordentlich flott:

    Die neue Broschüre mit den aktuellen Veränderungen (Sand: 23.03.2011) steht bereits im Netz:

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf

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