Samstag 18.12.10, 12:13 Uhr

Lohndumper-Liste 1


An dieser Stelle war auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht hingewiesen worden: “Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht.” Die Pressemitteilung des BAG. Der DGB hatte darauf hingewiesen:“Da die Tarifverträge, die die CGZP allein mit dem Arbeitgeberverband AMP abgeschlossen hat, nichtig sind und deshalb auch für die Vergangenheit nicht zur Anwendung kommen dürfen, können die betroffenen Leiharbeitsbeschäftigte die Differenz zu dem höheren Lohn der vergleichbaren StammarbeiterInnen jetzt bei ihrem Verleiher geltend machen und ggf. einklagen.“ Der DGB hat jetzt eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, die dem Lohndumping-Verband AMP angehören. Die Liste.


Ein Gedanke zu “Lohndumper-Liste

  • Ecki

    Was ist mit all den NiedrigstlohnarbeiterInnen im gemeinnützigen Bereich? Weiß da jemand was?

    Hier: http://www.derwesten.de/nachrichten/Laumann-fordert-Awo-zu-Verzicht-auf-Leiharbeit-auf-id2921512.html

    gibt’s übrigens viele Kommentare, z.B.:

    „Alle tun es: die AWO mit Ihrer Peso und rebeq, die Diakonie-Ruhr in Witten mit ihrer diakonie-ruhr service GmbH, der ASB in Herne, die Malteser in Duisburg, die Stadt Mülheim, das Johanneswerk, die UNI-Klinik Essen… Die betriebsinterne Arbeitnehmerüberlassung bedingt nicht nur das Lohndumping in der Pflege, sondern auch enormen Steuervorteile für die Unternehmen – die betriebsinterne Zeitarbeit ist nicht umsatzsteuerpflichtig!“

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