Mittwoch 15.12.10, 12:02 Uhr

DGB: Signal gegen Dumping-Tarifverträge


Bundesarbeitsgericht (BAG) hat gestern entschieden: „Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht.“ Die Pressemitteilung des BAG. Hierzu erklärt der DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund: „Auch in Bochum gibt es mehrere Leiharbeitsfirmen, die solche Tarifverträge angewendet haben. Hunderte von Leiharbeitsbeschäftigten können betroffen sein. Der DGB und seine Gewerkschaften begrüßen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Es ist ein deutliches Signal gegen Dumping-Tarifverträge und Gefälligkeitsvereinbarungen so genannter Christlicher Gewerkschaften. Mit dem Urteil sind wir einen Schritt weiter auf dem langen Weg, Tarifdumping zu unterbinden.
Da die Tarifverträge, die die CGZP allein mit dem Arbeitgeberverband AMP abgeschlossen hat, nichtig sind und deshalb auch für die Vergangenheit nicht zur Anwendung kommen dürfen, können die betroffenen Leiharbeitsbeschäftigte die Differenz zu dem höheren Lohn der vergleichbaren StammarbeiterInnen jetzt bei ihrem Verleiher geltend machen und ggf. einklagen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten in dieser Situation bei ihrer Gewerkschaft eine kostenlose Rechtsberatung.“
Für alle Betroffenen gibt es eine „Hotline Zeitarbeit“. Das Serviceangebot von DGB und Landesregierung NRW ist unter 01803 – 100218 zu erreichen.
„Die Politik bleibt weiterhin gefordert“, so der DGB, „in der Leiharbeit klare Verhältnisse zu schaffen und endlich das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ zu verwirklichen. Dann können die tarifvertraglichen Regelungen der Entleiherbetriebe im Rahmen der Gleichbehandlung auch für LeiharbeiterInnen Anwendung finden. Lohndumping durch Leiharbeit wird dann endgültig beendet sein.“