Dienstag 17.08.10, 16:00 Uhr

Wohnungskampf – und kein Ende


Der Bochumer Sozialexperte Norbert Hermann erinnert in einer Stellungnahme an die Kämpfe von Hatz-IV-Betroffenen, um die Finanzierung ihrer Mieten: „Hartz IV kann weh tun – sehr wenn es um die Wohnung geht. Meist handelt es sich nicht um „Luxuswohnungen“, sind die Kinder ausgezogen, ist das Problem schon da.
Und ständig wird eine „neue Sau durchs Dorf getrieben“ und lässt die Bedrohten erschauern. Auch die ARGE Bochum lässt die Betroffenen mit Informationen im Unklaren. Darum wird hier eine Übersicht über die aktuelle Lage zur Verfügung gestellt: Derzeit läuft auf der Grundlage der jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze eine bundesweite Studie zur Erfassung der Wohnkostenregelungen für Hartz IV-Abhängige. Die ARGE Bochum ist die einzige Behörde, die für diese (gesetzlich vorgeschriebene) Auskunft eine Gebühr erheben will. Noch dazu für eine unvollständige Berichterstattung.
Fünf Jahre Wohnungskampf – Historie

Mit Einsetzen von Hartz IV im Januar 2005 wurden die drohenden Zwangsumzüge schnell zum Thema Nr. 1, ein sehr großer Teil der Widersprüche und Klagen ist damit befasst. Einige hundert Betroffene in Bochum mussten in diesen saueren Apfel beißen.
Kaum war Ruhe eingekehrt, ging es an die Heizkosten: die Hartz IV-Behörden waren der Meinung, die Betroffenen dürften nicht so heizen, wie es notwendig ist, sondern müssten sich mit einem begrenzten „Deputat“ zufrieden geben. Selbst als etliche höhere Gerichte schon längst anders entscheiden hatten, stellte sich die ARGE Bochum stur und behauptete, ihre Heizkostendeckelung sei „gerichtsfest“:
http://www.arge-bochum.de/SinglView.792+M5f1a3b0cddb.0.html
Erst durch eine Intervention einzelner Parteien im Rat war sie davon abzubringen.
Vom Sozialgericht Dortmund musste die ARGE belehrt werden, das bei einem notwendigen Umzug die ganze Miete gezahlt werden muss, auch wenn sie höher ist als zuvor, aber unterhalb der Angemessenheitsgrenze bleibt.
https://www.bo-alternativ.de/2008/11/01/sozialgericht-watscht-arge-bochum-ab/
Das Bundessozialgericht schliesslich verurteilte sie, für eine (Teil-) Möblierung nichts abzuziehen, solange die Kosten insgesamt die Angemessenheitsgrenze nicht überschreiten:
https://www.bo-alternativ.de/2009/09/09/moeblierung-gehoert-zu-unterkunftskosten/
https://www.bo-alternativ.de/2009/05/08/kosten-einer-moeblierung-gehoeren-zu-den-unterkunftskosten/
Immer noch schwelt ein Konflikt, weil die ARGE eine datenschutzrechtlich unzulässige Vermietererklärung einfordert.
https://www.bo-alternativ.de/2009/07/28/schweres-geschuetz-gegen-die-arge/
Aktuell geht es um die rechtskonforme Anerkennung von angemessenem Wohnraum und Übernahme der Nebenkosten:
https://www.bo-alternativ.de/2010/06/16/rechtsprechung-wird-ignoriert/

Die Wohnkosten-Richtlinie der Stadt Bochum stammt noch aus dem Jahr 2007 und entspricht in einigen Bereichen nicht mehr der Rechtslage. Die Heizkosten-Richtlinie wartet bereits seit mehr als zwei Jahren auf die Korrektur rechtswidriger Inhalte.
Aus Berlin schließlich kommt die „größte Sau auf‘ s Parket“:
Ratsuchende sind verunsichert, fühlen sich seitens der ARGE-Mitarbeitenden erpresst und verzichten in ihrer Not auf zustehende Rechte. Hinzu kommt die derzeitig kursierende fixe Idee aus Berlin, für Erwerbslose würde auch etwa die Hälfte der angegebenen Größen ausreichend sein. Das erinnerst uns an Aussprüche von ARGE-Mitarbeitenden, wir sollte doch mal schauen, wie die Menschen in Japan wohnen, und hier hätten vor einhundert Jahren auch mehrere Generationen in einer (kleinen) Wohnung gelebt. Da verschlägt es einem glatt die Sprache!