Dienstag 02.03.10, 22:00 Uhr

Westerwelle: Kenntnisloser oder Lügner? 2


Die Sozialberatung Ruhr schreibt in einer Pressemitteilung: »In der Zeitung „Die Welt“ vom 11.02.2010 wird der Bundesaußenminister und Bundesvorsitzende der Freien Demokratischen Partei, Dr. Guido Westerwelle, mit den Worten zitiert: „Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt € 109,00 weniger im Monat als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.“ Sagt der promovierte Jurist und Rechtsanwalt Dr. Westerwelle hier die Wahrheit? Ein Kellner mit fünf oder weniger Jahren Berufserfahrung und einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden in nicht leitender Position bekommt ein Bruttogehalt von € 1.629,00 monatlich ohne Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld (www.arbeitnehmerkammer.de/ sozialpolitik). Unterstellt, der Kellner ist verheiratet und hat zwei Kinder, bekommt er darüber hinaus € 368,00 Kindergeld, € 159,00 Wohngeld und € 280,00 Kinderzuschlag. Insofern ergibt sich ein monatlich verfügbares Einkommen von € 2.107,00. Eine Kellnerin verdient brutto etwas weniger, nämlich € 1.528,00 zzgl. ebenfalls € 368,00 Kindergeld, € 184,00 Wohngeld und € 280,00 Kinderzuschlag, sodass hier ein verfügbares Nettoeinkommen von € 2.051,00 monatlich vorliegt. Ein Ehepaar mit zwei Kindern, das Leistungen gem. SGB II (Hartz IV) erhält, bekommt zum einen € 495,00 Regelleistung für die beiden Kinder (gemittelter Wert bei unterschiedlichem Alter der Kinder), € 646,00 Regelleistung für die Eltern und im Mittel € 545,00 als Kosten der Unterkunft einschl. Heizung. Dies führt zu einem verfügbaren Einkommen in Höhe von € 1.686,00. Wir sehen also, die Familie des Kellners hat € 421,00 netto monatlich mehr, die der Kellnerin € 365,00. Aufgrund der Gesetzeskonstruktion ist es objektiv unmöglich, dass der Kellner € 109,00 weniger im Monat bekommt als wenn er Leistungen gem. SGB II bezöge. Wie der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu entnehmen ist, ist Herr Westerwelle promovierter Jurist und darüber hinaus zugelassener Rechtsanwalt. Von einer Person mit dieser fachlichen Qualifikation darf erwartet werden, dass sie sich zutreffend zu Rechtsfragen äußern kann. Bei den Ausführungen von Herrn Dr. Westerwelle ist insofern zunächst einmal festzuhalten, dass sie objektiv falsch sind. In einem solchen Fall gibt es nur zwei Erklärungsmodelle, entweder Herr Dr. Westerwelle wusste es nicht besser, ist also kenntnislos, oder aber er wusste es sehr wohl besser, hat es jedoch vorgezogen, die Unwahrheit zu sagen. Ob man lieber einen kenntnislosen Bundesaußenminister haben will oder einen Lügner als Außenminister, bleibt dem Leser überlassen.«


2 Gedanken zu “Westerwelle: Kenntnisloser oder Lügner?

  • Lisa Kley

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat heute eine Studie veröffentlicht, in der sehr detailliert nachgewiesen wird, wie übel die Lügerei von Westerwelle ist.
    Es gibt eine Presseerklärung dazu:
    http://www.der-paritaetische.de/1802
    Hier wird dann auf die Studie verlinkt.

  • Kein Mathe-Genie

    Hmm…also bei einem BRUTTO-Einkommen von 1629,- € plus die sonstigen Einnahmen komme man auf ein NETTO-Einkommen (Brutto minus Steuern, minus Soli, minus SV-Beiträge etc.) von 2051 €??? Ich sollte schnellstens Kellner werden…! Diese Rechnung stinkt!

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