Samstag 26.12.09, 20:00 Uhr

SP-Wahlen und www 3


Die Wahl zum 43. Studierendenparlament an der Ruhr-Uni findet vom 18. Januar bis 22. Januar 2010 statt. Bis zum 4. Januar haben die politischen Gruppen an der Uni Zeit, ihre Listen für die Wahl einzureichen. Die Wahl scheint langweilig zu werden. Jusos, RCDS und LHG scheinen sich von ihrem spektakulären Scheitern im Jahr 2008 noch nicht erholt zu haben. Der AStA-Vorsitzende dieser Koalition wurde inzwischen rechtskräftig wegen Untreue verurteilt. Näheres. Alle drei Gruppen haben mit Beginn des Wintersemesters einen Neuanfang versucht und ihre Webseiten aktualisiert. Mit der Zuspitzung des Bildungsstreiks Mitte November scheinen sie ihre Arbeit eingestellt zu haben. Ihre Webseiten wurden in den letzten Wochen nicht mehr aktualisiert. Der AStA und die ihn mittragenden Gruppen Grüne HSG, Lili, al und Schöner Wohnen dürften im Januar bestätigt werden. Sie unterstützen den Bildungsstreik. Zwischenzeitlich schien es so, als ob sich ein Uni-Ableger der Piraten-Partei in die Hochschuldebatte einmischen würde. Aber auch deren Webseite ist seit Wochen verwaist. Wer eine der Listen unterstützen möchte, die zur Wahl antreten, kann das am besten durch eine Kandidatur auf der entsprechenden Liste und durch einen aktiven Wahlkampf im Bekanntenkreis machen.


3 Gedanken zu “SP-Wahlen und www

  • Michael Wenzel

    Liebe Leute,

    könnt Ihr Euch mal darauf einigen, welche Meldung zu Fabian Ferber richtig ist?

    Im aktuellen Beitrag schreibt Ihr:

    „Der AStA-Vorsitzende dieser Koalition wurde inzwischen rechtskräftig wegen Untreue verurteilt.“

    Belegt ist das mit einem Link zu einer älteren Meldung von Euch, in der Ihr aber selber auf eine Korrektur verweist. Die Korrekturmeldung wiederum trägt den Titel:

    „Auch Fabian Ferber bleibt straffrei“

    Es ist ja schon klar, dass die Jusos nicht Eure Freunde sind, aber muss das wirklich sein, dass Ihr auf diese Weise einen falschen Eindruck erweckt?

    Schöne Grüße
    Michael Wenzel

  • Redaktion

    Michael Wenzel hat recht. Danke für den Hinweis. Korrekt muss es heißen, dass Fabian Ferber rechtskräftig verwarnt wurde. Er hatte das Glück, noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt zu werden. Hier kann die Verurteilung „auf Bewährung“ als Verwarnung ausgesprochen werden, um dem Deliquenten nicht seine Zukunft zu verbauen.
    Sinn der Aussage in der Meldung war es festzustellen, dass inzwischen das rechtswidrige Verhalten von Fabian Ferber richterlich festgestellt wurde.
    Wir entschuldigen uns für die unkorrekte Formulierung.

  • Peak

    Richtig und wichtig ist die Feststellung, dass das Gericht festgestellt hat, dass Fabian Ferber der Untreue schuldig ist. Das ist auch ein Urteil.

    Ob er auch „verurteilt“ wurde, wenn der Richterspruch wegen Untreue nicht eine Strafe, sondern stattdessen eine Verwarnung inklusive Sozialstunden beinhaltet, das ist natürlich diskutabel. 100prozentig richtig wäre die Formulierung, dass das Gericht Ferber in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil der Untreue für schuldig befunden hat.

    Wenn man in einem journalistischen Text aus „in einem rechtskräftigen Urteil der Untreue für schuldig befinden“ die einfachere Formulierung „rechtskräftig wegen Untreue verurteilen“ macht, ist das meiner Meinung nach kein ganz grober Schnitzer. Ganz richtig wäre es wieder, wenn dort stünde: „rechtskräftig wegen Untreue zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt“. Denn das „verurteilt“ ist ja inhaltlich nicht falsch, sondern weckt nur den Eindruck, dass eine Strafe ausgesprochen wurde. Die wurde im Urteil aber nur angedroht, für den Fall, dass er die Sozialstunden nicht ableistet.

    Die Richtigstellung in der verlinkten Meldung bezieht sich ja in erster Linie auf den juristischen Sachverhalt, ob mit dem richterlichen Schuldspruch auch eine Vorstrafe einher geht. Alles etwas kompliziert, die Juristerei.

    Guten Rutsch!

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