Mittwoch 17.09.08, 12:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung prangert ARGEn Rechtsbruch beim Kinderzuschlag an:

Statistik soll mit aller Gewalt geschönt werden


Die Unabhängige Sozialberatung hatte in einer Pressemitteilung vom 1.September auf eine Veränderung bei der Regelung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien ab 1.Oktober hingewiesen. Die meisten werden dadurch nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV – es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik. Einige werden sogar weniger haben als zuvor. Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet. In diesem Fall haben die Betroffenen das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären, den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die ARGE Bochum hat allerdings angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familien zuvor befragt zu haben. Das kann nicht rechtens sein, da die Familien sogar zunächst einmal ein Defizit haben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt. Die Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen hat dieses Thema nun aufgegriffen. Sie nennt die entsprechenden Anweisungungen der Bundesagentur „Gebrauchsanweisung zum Rechtsbruch“. Näheres. Die aktuelle Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung im Wortlaut.