Dienstag 02.09.08, 16:00 Uhr

Kinderzuschlag: Die ARGE streicht Leistungen ohne zu fragen


Mit einer Änderung beim „Zuschlag zum Kindergeld“ zum 1.10.2008 will die Bundesregierung die Hartz IV-Statistik beschönigen. Nach Berechnungen des Kinderschutzbundes müssen immerhin 2,6 Mio. Kinder unter 18 Jahren mit Hartz IV-Leistungen leben. Den Zuschlag erhalten Eltern, deren Einkommen zwar ausreicht, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, aber nicht hoch genug ist, um auch den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu decken. Mit dem Zuschlag bekommen sie nicht mehr Geld, fallen aber aus der Hartz IV-Statistik. Die Unabhängige Sozialberatung befürchtet: „Einige werden sogar weniger haben als zuvor, vor allem wenn die Miete nicht ganz billig ist und kein Anspruch auf zusätzliches Wohngeld besteht.“ Die ARGE Bochum hat gestern in einer Pressemitteilung angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familien zuvor befragt zu haben. Die Unabhängige Sozialberatung stellt dazu fest: „Das kann nicht Rechtens sein, da die Familien zunächst einmal weiterhin hilfebedürftig bleiben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt wurde.“ Die Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung im Wortlaut.