Die Bochumer Sozialberatung hat eine Information zum Thema „Übernahme der Schulkosten“ veröffentlicht. Es geht um die Frage, ob die Kosten für neue Schulbücher im Sozialgeld enthalten sind oder ob ein entsprechender Anspruch gegenüber der ARGE bzw. gegenüber dem Sozialamt für diejenigen Kinder besteht, die entsprechende Leistungen erhalten. Die Bochumer Sozialberatung empfiehlt, einen Antrag beim Sozialamt der Stadt Bochum zu stellen. Hierfür hat die Beratungsstelle einen Vordruck erstellt. Info und Vordruck als pdf-Datei.
Samstag 12.07.08, 10:00 Uhr