Dienstag 22.04.08, 15:00 Uhr

Bekanntmachung des „Luftreinhalteplans“


Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des „Luftreinhalteplans“ für den Bereich des Ruhrgebiets – Teilplan Östliches Ruhrgebiet – gemäß § 47 Abs. 5, 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz ist nicht so richtig bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung heißt es, dass Messungen u. a. in Bochum ergeben haben, „dass die gesetzlichen Grenzwerte für PM10 und NO2 in den Jahren 2004 bis 2006 und 2007 in unzulässigem Umfang überschritten wurden.“ Damit habe die Bezirksregierung die Verpflichtung, Luftreinhaltepläne zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung aufzustellen. Dieser Luftreinhalteplan kann im Rathaus Bochum, Zimmer 471, eingesehen werden: Ab 8 Uhr montags bis mittwochs bis 16:00 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags bis 12:30 Uhr. Als PDF-Dokument ist das 210 Seiten umfassende Dokument auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg zu finden.