Pressemitteilung des AStA der Ruhr-Uni vom 22.4.2008
Dienstag 22.04.08, 13:00 Uhr

AStA fordert Univerwaltung zur Beteiligung an Mehrkosten auf


Auf der Verwaltungsratssitzung des Akademischen Förderungswerkes (AKAFÖ) am Montag, den 21.04., wurde eine Erhöhung des Sozialbeitrages um 8 Euro zum Wintersemester 2008/2009 beschlossen. Die Anpassung des Beitrages ist notwendig, da es durch den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst zu einer Lohnerhöhung der Beschäftigten des AKAFÖs kommt. Dadurch erhöhen sich die Ausgaben des Studentenwerkes um ca. 600.000 Euro. Für das Jahr 2009 wurde bereits eine weitere Tarifsteigerung mit Belastungen von knapp 400.000 Euro beschlossen, so dass insgesamt ein Fehlbetrag von rund 1 Mio. Euro auf Seiten des AKAFÖs zum Wintersemester 2008/2009 entsteht. Bereits im Jahr 2006 kam es zu einer Erhöhung des Sozialbeitrages, weil das Land NRW die Zuschüsse für die Studentenwerke um ca. 20% gesenkt hat. Das Studentenwerk in Bochum finanziert sich zu einem großen Teil aus dem Sozialbeitrag, den jedeR Studierende jedes Semester zahlt, bislang 76 Euro. Eine komplette Umlage der Kosten auf die Studierenden, die eine Erhöhung des AKAFÖ-Beitrages um 12 Euro bedeutet hätte, wurde vom Verwaltungsrat jedoch abgelehnt. „Eine noch drastischere Erhöhung des Beitrages ist auf Grund der bereits sehr hohen finanziellen Belastung der Studierenden durch die Studiengebühren und der gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht zu verantworten“, erklärt Sven Ellmers, Vorsitzender des AStA. „Um den Fehlbetrag von 4 Euro pro Studierenden auszugleichen, sollte die Universität in die Verantwortung genommen werden“ so Ellmers weiter.
Bisher finden keine Ausgleichszahlungen an das Studierendenwerk durch die Ruhr-Universität statt, wie es an anderen Universitäten üblich ist. Denn durch den Beitrag der Studierenden an das AKAFÖ wird auch den Angestellten und Lehrkräften der Universität ermöglicht, günstig in der Mensa und den Cafeterien zu speisen.
Ebenfalls ohne Zuschuss von der Universitätsverwaltung werden die Cafeteria und das Bedienrestaurant im Studierendenhaus betrieben. Diese Betriebe werden überwiegend von Beschäftigten der RUB bzw. zu repräsentativen Zwecken genutzt. Allein hierfür stellt das AKAFÖ jedes Jahr 200.000 Euro zur Verfügung, obwohl der Nutzen für die Studierendenschaft sehr gering ist.
Schon jetzt wissen viele Studierende nicht, wie sie den zu Beginn des Semesters anfallenden Betrag von insgesamt 708,72 Euro (208,72 Euro Sozialbeitrag + 500 Euro Studiengebühren) aufbringen sollen. „Der AStA begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsrates, nicht die Gesamterhöhung auf die Studierenden abzuwälzen“, so Kim Raese, Referentin für Service und Soziales. „Auch die Universität sollte sich ihres gesellschaftlichen Auftrags bewusst werden. Aus unserer Sicht kann das nur eines bedeuten: Die Studiengebühren müssen gesenkt und ein Teil der Sozialbeitragserhöhung übernommen werden“, so Raese weiter.

Das AKAFÖ und der AStA werden in den kommenden Tagen die Universitätsleitung zu Gesprächen einladen, um die aktuelle Situation zu besprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.