Freitag 18.04.08, 14:00 Uhr
Ernst Lange, Die Linke im Rat, widerspricht dem Ausgrenzungsvorwurf von Günter Gleising, Soziale Liste

„Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“


Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Rat, Ernst Lange, weist die von Günter Gleising erhobenen Vorwürfen in der gestrigen Meldung auf bo-alternativ.de „Soziale Liste protestiert gegen Ausgrenzung beim Bürgerentscheid“ aufs schärfste zurück und schreibt: »Die Soziale Liste protestiert gegen ihre angebliche „Ausgrenzung“ beim Bürgerentscheid und untermauert das mit Aussagen, die schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. Das ist nicht ungewöhnlich und würde mich als Fraktionsvorsitzenden der Linken im Rat normalerweise nicht zu einer Stellungnahme veranlassen. Da Günter Gleising von der Sozialen Liste aber unterstellt, dass sich CDU, FDP, DIE LINKE, SPD und UWG in einer Sitzung des Ältestenrates drauf „geeinigt“ hätten und dieses als „Reaktion auf seine im Rat geäußerte Kritik an der Schulpolitik“, müssen wir diesen Angriff scharf zurück weisen. Er hat schlicht mit der Realität nichts zu tun und ist absurd. Im Gegenteil: Eine Aufnahme einer Stellungnahme der Sozialen Liste in das Abstimmungsbuch würde ein (für die Einreicher des Bürgerbegehrens und der CDU sicherlich willkommenen) Anlass bieten, den Bürgerentscheid anzufechten.

1. In der Düsseldorfer und Bochumer Satzung zum Bürgerentscheid stehen unterschiedliche Dinge. Darum werden in Düsseldorf auch die Positionen von Gruppen und des OB veröffentlicht, was in Bochum nicht zulässig wäre. Es ist falsch, wenn Günter Gleising schreibt „bei identischer Satzung in diesem Punkt“. Zum Beleg zwei Zitate aus den Bürgerentscheidsatzungen: In § 18 der Düsseldorfer Bürgerentscheidsatzung heißt  es. „Die Abstimmungsberechtigten werden mittels eines Informationsblattes über die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen informiert.“ In §10 der Bochumer Bürgerntscheidsatzung heißt es „Das Abstimmungsbuch enthält: … 3. Eine kurze, sachliche Begründung der im zuständigen Gemeindeorgan vertretenen Fraktion/Fraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt hat / haben. 4. Eine kurze, sachliche Begründung der im zuständigen Gemeindeorgan vertretenen Fraktion/Fraktionen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt hat / haben.“
2. Auch das Verfahren vor dem OVG Düsseldorf stellt Günter Gleising falsch dar. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein rechtsradikales Einzelmitglied die Aufnahme in das Düsseldorfer Abstimmungsbuch verwehrt werden durfte. Das OVG hat trotz der weiten Formulierung der Düsseldorfer Satzung bestätigt, dass dem rechtsradikalen Einzelvertreter kein Raum gegeben werden musste. Das ist auf der Web-Seite des OVGs nachzulesen.
3. Günter Gleising ist bekannt, dass die Rechtdezernentin überzeugend dargelegt hat, dass die Aufnahme von Stellungnahmen anderer als in der Satzung vorgesehenen (z.B. der Oberbürgermeisterin, von Ratsgruppen oder von Schulpflegschaftsvertretern) zur Anfechtung des Bürgerentscheids führen kann.
4. Günter Gleising weiß, dass es rechtlich nicht zulässig ist, eine Satzung innerhalb eines laufenden Verfahrens zu ändern
5. Die soziale Liste hätte in den letzten 3 ½ Jahren einen Antrag zu Änderung der Bürgerentscheidsatzung stellen können, hat das aber (im Gegensatz zur Linken, die die aufschiebende Wirkung von Bürgerentscheiden in die Satzung bringen wollte) nicht getan. Vermutlich hätte sie bei einem entsprechenden Antrag auch die Unterstützung der Linken erhalten. Jetzt über eine angebliche Ausgrenzung zu klagen, ist einfach nur absurd.«