Montag 14.04.08, 14:30 Uhr

Die Medizinische Flüchtlingshilfe fordert: Wohnsitzfreiheit für Flüchtlinge


Die Medizinische Flüchtlingshilfe schreibt: »Vom 16. bis zum 18.04.2008 treffen sich die Innenminister des Bundes und der Länder auf ihrer halbjährig stattfindenden Sitzung in Bad Saarow in Brandenburg. Themen, die bisher durch die Innenministerkonferenzen (IMK) ignoriert wurden, sind die Residenzpflicht und die Wohnsitzfreiheit der Flüchtlinge.
Die Residenzpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die Flüchtlinge massiv in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt. Flüchtlinge im Asylverfahren dürfen den Landkreis, in dem sie leben, nicht verlassen. Flüchtlinge mit Duldung werden nach dem Aufenthaltsgesetz auf das Bundesland, den Kreis oder die Stadt eingeschränkt, in dem sie leben. Von diesen Wohnsitzauflagen sind auch alle Ausländer mit Bleiberecht aus humanitären Gründen betroffen, z.B. wenn eine dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland unmöglich ist. Hier werden die Flüchtlinge sozial und wirtschaftlich massiv benachteiligt, ohne Chancengleichheit wird eine Verbesserung der Integration erschwert:
– Flüchtlinge, die dauerhaft in strukturschwachen Regionen leben müssen, haben bei der Vermittlung von Arbeit und Wohnung noch weniger Chancen als ohnehin schon; dadurch wird die soziale Isolation verstärkt.
– Besonders in Landkreisen und Kleinstädten führt diese Situation zu massiven psychosozialen Problemen bei allen Familienmitgliedern; dort gibt es oft nur wenige Gruppierungen, die die Flüchtlinge unterstützen.
– Kranke und Behinderte werden vielfach von einer möglichen Unterstützung durch Angehörige abgeschnitten.
– Die Soziallasten werden durch diese Politik künstlich in die Höhe getrieben.
– Auch beim gesetzlichen Bleiberecht wird die Arbeitssuche und damit eine Chance auf Integration verhindert.
In den vergangenen Jahren wurden in vielen Gerichtsbeschlüssen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, die Wohnsitzbeschränkungen als rechtswidrig beurteilt; selbst der UNHCR Deutschland positionierte sich im Juli 2007 in einer ausführlichen 15-seitigen Stellungnahme gegen die Politik der Bundesregierung.
Aktuell hat am 15.01.2008 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge rechtswidrig sind, wenn die Ausländerbehörden damit das Ziel verfolgen, die finanzielle Belastung durch Sozialleistungen anteilig auf die Bundesländer zu verteilen (BVerwG 1 C 17.07).
Unsere Erfahrungen in der Sozialarbeit zeigen, dass sich die deutsche Politik über viele, z.T. verbindliche Rechtsgrundlagen in der Flüchtlingspolitik hinwegsetzt. Ihre Rechte werden oftmals bewusst und systematisch vorent-halten. Ein Beispiel findet sich auf unserer Homepage in einer längeren Version dieser Pressemitteilung.
Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen für dauerhaft bleibeberechtigte MigrantInnen und Flüchtlinge verhindern nachhaltig ihre Integration in Deutschland. Daher fordert die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. die Innenminister des Bundes und der Länder auf,
– dass sowohl die deutschen Gerichtsurteile als auch andere europäische Rechtsgrundlagen bezüglich der Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen sowie die GFK beachtet und angewendet werden.
– Wir fordern die IMK auf, in ihren zuständigen Behörden bei der Bearbeitung von Wohnsitzwechsel-Anträgen einen menschenwürdigen und pflichtbewussten Umgang mit den betroffenen Flüchtlingen einzuhalten.
– Ebenso fordern wir das IM des Landes NRW auf, die bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen, erstellt am 29. Juli 2005 (AZ.: 16-39.06.04-2), mit sofortiger Wirkung auszusetzen.«