Mittwoch 25.07.07, 07:00 Uhr
Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entscheidet:

Vollständige Heizkostenübernahme bei Hartz IV


In seinem Streit mit der ARGE über die Übernahme von Heizkosten bei ALG-II-Beziehern sieht sich der Mieterverein Bochum durch einen Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Der Mieterverein fordert grundsätzlich, dass Heizkosten in voller Höhe übernommen werden, wenn nicht im Einzelfall ein verschwenderisches Heizverhalten nachgewiesen werden kann. Die ARGE hingegen will Obergrenzen für Heizkosten durchsetzen.
Das Landessozialgericht in Essen hat einen Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen geändert. Dieses muss jetzt einer Hartz-IV-Empfängerin Prozesskostenhilfe gewähren, damit sie ihre Klage durchführen kann. In ihrem Streit mit der ARGE geht es unter anderem um Heizkosten. Im Wortlaut.