Freitag 13.07.07, 12:00 Uhr

Still und heimlich: ARGE bessert nach


Wie die Unabhängige Sozialberatung informiert, geht die ARGE Bochum mit einer Mitteilung auf ihrer homepage auf die Anregungen zum Umgang mit dem Chaos bei den Änderungsbescheiden zum 1. Juli ein. Es folgen ausserdem Hinweise, wie die Betroffenen mit den seit dem 3. Juli neu gestalteten neuen Bescheiden umgehen sollen. Aus ihnen ist allerdings weiterhin nicht ersichtlich, wie sich die Kosten der Unterkunft aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizungskosten zusammensetzen.
In der Pflicht bleibt weiterhin die Bundesagentur für Arbeit (BA), die den Versand mit dem falschen Datum technisch zu verantworten hat. Rechtlich notwendig wäre ein Folgeschreiben der BA an alle Betroffenen. Selbst eine Presseerklärung der BA dürfte nicht ausreichend sein, da viele Betroffene keinen Zugang zu den üblichen Medien haben. Sonst ist wegen der Fehlerhaftigkeit der Bescheide von einer Widerspruchsfrist von einem Jahr auszugehen.
Rechtlich verantwortlich bleibt die ARGE Bochum. Darum ist unverständlich, dass diese Mitteilung nicht auch an die Presse und die Beratungsstellen gegangen ist. Rechtlich notwendig wäre, die Betroffenen durch Aussendungen oder zumindest durch Handzettel von der Situation in Kenntnis zu setzen, solange die BA sich hier verweigert.