Der Bochumer Rechtsanwalt Harry Herrmann schreibt zum morgigen Prozess: “In der Sache geht es morgen um eine NPD-Kundgebung im Bundestagswahlkampf 2005. Der Megafoneinsatz der Nazis zog an diesem Tage wieder Mal nur Andersdenkende an. Die Polizei drängte die Antifaschisten ab. Sie meinte, die Meinungsäußerungen der Demokraten hätten bei einer Nazikundgebung nichts zu suchen.
Es wurde zur Demonstration dessen, dass die Bochumer Polizei die demokratischen Rechte der Bevölkerung für Nazis brutal einschränkt. Dies wurde weiter eskaliert, indem ein Demonstrant (Herr Roland Gleich) brutalst in Einzelhaft gepresst und geschlagen wurde. Zur Verstärkung dieser antidemokratischen Haltung der Bochumer Polizei wurde der Anwalt gleich mit verhaftet.
Morgen geht es in der Berufungsverhandlung, die sich nun über zwei Verhandlungstage zieht, um den nachträglichen Vorwurf der Polizei gegen Herrn Gleich, er hätte einen Polizisten in mehrfacher Weise tätlich angegriffen und verletzt und einen zweiten beleidigt. Gegen eine Polizistin wird schon wegen Falschaussage ermittelt. Am ersten Verhandlungstag wurden die wesentlichen Zeugen vernommen. Morgen geht es darum, unbeteiligte Antifaschisten zu vernehmen, die am 05.09. 2005 sich gegen die Nazis stellten. Es stellt sich also die interessante Frage, wie das Gericht die Zeugenaussagen bewertet.”
Dienstag 12.06.07, 22:00 Uhr
Mittwoch, 13.06., 09.00 Uhr Amtsgericht Bochum, Raum C 233: