Dienstag 27.03.07, 14:00 Uhr

AStA: „Chaotische Zustände bei der Einführung der Studiengebühren an der Ruhr-Universität“


Der AStA der Ruhr-Uni schreibt: »Am 18. September letzten Jahres hatte auch die Ruhr-Universität Bochum auf einer Sitzung des Senats die Erhebung von 500 Euro Studiengebühren pro Semester beschlossen.
Mit dem am 1. April beginnenden Sommersemester werden diese Gebühren nun erstmals erhoben. Doch die vielfach kritisierte und überhastete Einführung der Gebühren führt derweil zu chaotischen Zuständen und erheblichen Irritationen bei den Studierenden.
Da die Studiengebühren an den Semesterbeitrag gebunden sind, müssen bis zum 1. April 672,36 Euro an die Uni überwiesen werden, wollen die Studierenden auch weiterhin das Semesterticket für Bus und Bahn nutzen. Über das unieigene Onlinesystem rubiCon sollen die Studierenden die Möglichkeit haben einen Studienbeitragskredit zu beantragen oder einen Antrag auf Befreiung der Studiengebühren zu stellen. Gerade einmal seit zwei Wochen steht dieses Onlinesystem jetzt zur Verfügung. „Viel zu kurzfristig“, wie AStA-Vorsitzende Stefanie Konetzka sagt, “hinzu kommt, dass das System nicht richtig funktioniert und niemand weiterhelfen kann, da die Beratungsstellen der Ruhr-Uni hoffnungslos überfüllt sind.“
Immenser Beratungsbedarf wird nicht abgedeckt

Gerade einmal zwei Beraterinnen mit einer wöchentlichen Beratungszeit von 27 Stunden stellt die Uni derzeit zur Verfügung um den enormen Beratungsbedarf zu decken. Da es um die Aufnahme von Krediten geht muss die Universität jedoch ausführliche und individuelle Beratungen anbieten. Momentan riskiert die Uni-Leitung durch ein Minimum an Beratungen, dass Studierende unverschuldet exmatrikuliert werden oder unnötigerweise einen Kredit aufnehmen müssen.

Keine Befreiung gewählter VertreterInnen

In einem Fall verstößt die Uni-Leitung nun ganz offensichtlich gegen die eigene „Studienbeitragssatzung“. Diese Satzung beinhaltet unter anderem Ausnahmen und Befreiungen von der Beitragspflicht. So werden gewählte VertreterInnen in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks befreit. Dazu zählen auch die in der Satzung der Studierendenschaft eingetragenen Fachschaften. Doch im Fall der Fachschaft Theaterwissenschaften hat der Kanzler der Ruhr-Uni nun eine Anweisung herausgegeben, alle bisher genehmigten Anträge auf Befreiung wieder zu löschen und keine weiteren Anträge zu genehmigen.

Eine Woche vor Ablauf der Rückmeldefrist wird die sicher geglaubte Befreiung der Mitglieder des Fachschaftsrates Theaterwissenschaft nun zunichte gemacht und die Studierenden vor existenzielle Fakten gestellt.

Angesichts derart gravierender Missstände fordert der AStA der Ruhr-Universität die Aussetzung der Studiengebühren für das nächste Semester. „Es kann nicht sein, nur um des schnellen Geldes Willen, überstürzt Gebühren einzufordern und noch nicht einmal ein grundlegendes Beratungsangebot anzubieten“, so Martin Ströhmeier, AStA-Referent für Hochschulpoltik.«