Donnerstag 01.03.07, 18:00 Uhr

Stadtverwaltung täuscht PolitikerInnen und BürgerInnen über Verpflichtung zum Einschreiten gegen Schadstoffbelastung


Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklären Friedrich Ewen als Schadstoffexperte und Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher:»In der letzten Umweltausschusssitzung hat die Verwaltung die vom Regionalverband Ruhr (RVR) erstellte Machbarkeitsstudie „Regionale Luftreinhaltung“ und deren Auswirkungen auf das Stadtgebiet Bochum“ per Tischvorlage (Nr. 20070479) vorgestellt. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Umweltzone Ruhrgebiet mit der Möglichkeit der Anordnung von Verkehrsverboten sind danach bereits bestehende Luftreinhaltepläne oder Aktionspläne. Für Bochum sieht die Verwaltung aktuell keine Verpflichtung zum Aufstellen von derartigen Plänen, weil die (fast ausschließlich Thyssen-Krupp – Emissionen aufzeichnende) Messstation An der Maarbrücke für 2005 keine Überschreitung der Grenzwerte ausgeworfen hat. Deshalb bestehe – so die Verwaltungsvorlage – zurzeit hinsichtlich der Beteiligung der Stadt Bochum an dem Vorhaben „Regionale Umweltzone“ ein nicht abschließend ausgeräumtes juristisches Hindernis.
Am 27.02.07 haben Baudezernent Dr. Ernst Kratsch und Umweltamtsleiter Gerhard Zielinski die Bochumer Bevölkerung über die aktuellen und die noch zu erwartenden Messergebnisse an der seit 12.01.07 arbeitenden Messstelle für Verkehrsemissionen an der Herner Str. informiert. Obwohl Baudezernent und Umweltamtsleiter davon ausgehen, dass die Belastungsgrenze an dieser Messstelle in diesem Jahr überschritten wird, sollen Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung aus juristischer Sicht zurzeit nicht erfolgen können, weil Grenzüberschreitungen bisher mit Messdaten (noch) nicht belegt seien.
Die Stadtverwaltung Bochum täuscht PolitikerInnen und BürgerInnen mit dem Hinweis auf angebliche juristische Hindernisse über die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Aktionsplans und die aktuelle Verpflichtung zum Einschreiten gegen die vorhandenen Schadstoffbelastungen.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist nämlich aufgrund der bereits heute vorliegenden Erkenntnisse über die für Bochum zu erwartenden Grenzwertüberschreitungen verpflichtet, einen Aktionsplan für Bochum aufzustellen.
„Ein Aktionsplan mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen ist aufzustellen, sobald die Gefahr besteht, dass ein Immissionsgrenzwert . . . ….. überschritten wird. Eine Gefahr ist in diesem Sinne schon anzunehmen, wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass es zu einer Überschreitung eines maßgebenden Wertes kommen wird; ein Nachweis der Überschreitung wird nicht vorausgesetzt.“(so Hansmann in dem Standardkommentar zum Umweltrecht Landmann/Römer zu § 47 BImSchG, Rd.-Nr. 13)
Stadtverwaltung und Bezirksregierung ist bereits seit 2002 bekannt, dass bei Einrichtung einer (Verkehrs -) Messstelle im Bochumer Stadtgebiet erhebliche Grenzwertüberschreitungen festzustellen sein werden.
Im Februar 2002 kommt der Landesbetrieb Straßenbau im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A40 in Wattenscheid in einer Berechnung der Schadstoffbelastung zu Staub- und NO2-Grenzwertüberschreitungen bereits bei der Vorbelastung (50µg / 47µg).
In den Jahren 2003 – 2006 wird in diversen Gutachten zur Planfeststellung A 40 WAT und Westkreuz (unter Beteiligung der Bezirksregierung als Anhörungsbehörde) berechnet, dass beim PM10 Tagesmittel von mehr als 35 Überschreitungen auszugehen ist.
Im April 2006 kommt das Landesumweltamt NRW in einer Ausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Belastungssituation in Bochum-Stahlhausen zu dem Ergebnis, dass im Bereich Wattenscheid Bf / Wibbeltstraße beim PM10 Tagesmittel von mehr als 35 Überschreitungen auszugehen ist.
2006 legen Stadt Bochum und LUA NRW bei einem PM10- und NO2-Screening an vermuteten innerstädtischen Belastungsschwerpunkten in Bochum mehr als 20 Bereiche fest, für die Grenzwertüberschreitungen prognostiziert werden.
Im Januar 2007 wird in der “Machbarkeitsstudie Regionale Luftreinhalteplanung“ für Bochum ein „Luftreinhalteplan (für) absehbar erforderlich aufgrund vorliegender Erkenntnisse“ gehalten. «