Donnerstag 14.12.06, 20:59 Uhr

Senat der Ruhr-Uni lehnt Rücknahme von Studiengebühren ab


Die Freie Uni Bochum schreibt: »Nur einen minimalen Teilerfolg für die Studierenden brachte die Sitzung des Senats der Ruhr-Universität Bochum (RUB) vom 14.12.: Lediglich einer von fünf studentischen Anträgen fand im 25köpfigen höchsten Uni-Gremium eine Mehrheit. So wurde das Hauptanliegen einer Rücknahme allgemeiner Studiengebühren gegen die Stimmen der Studierendenfraktion abgelehnt. Die zusätzlichen Gebühren sollen in Höhe von 1000 Euro pro Jahr ab Sommersemester 2007 erhoben werden.
Immerhin hat sich eine deutliche Senatsmehrheit auf Antrag der Studierenden zum Fächererhalt an der größten Revier-Uni bekannt. Der Senat fordert im Beschluss den „Erhalt und den Ausbau der Hochschullandschaft im Ruhrgebiet“ und macht klar, dass die RUB weiterhin eine „Volluniversität“ bleiben muss. Damit widerspricht das höchste Uni-Gremium den Aussagen von Rektor Elmar Weiler, der in der Presse mit der Forderung zitiert wird, die Ruhr-Uni müsse sich von ihren „chronischen Schwächen trennen“.

STATUS DER FREIEN UNIVERSITÄT BLEIBT UNKLAR

Leider versagt der RUB-Senat der am 22. Mai ausgerufenen Freien Uni Bochum (FUB) vorerst die Anerkennung. Das höchste Uni-Gremium konnte sich mit knapper Mehrheit trotz der Fürsprache selbst einiger Professoren nicht dazu durchringen, die Aktivitäten der Freien Uni offiziell zu würdigen. Ein weiterer Antrag der studentischen Senatsfraktion, der die Aufrechterhaltung der Infrastruktur der FUB im Querforum West auf dem RUB-Campus sicherstellen sollte, gelangte nicht zur Abstimmung. Damit bleibt der Status der Freien Uni weiterhin unklar. Auch die Frage der Energieversorgung im FUB-Gebäude ist bis auf weiteres ungelöst.

KEIN SENATSVOTUM GEGEN NEUES HOCHSCHULGESETZ

Das heftig umstrittene „Hochschul(un)freiheitsgesetz“ (HFG), dass am ersten Januar in Kraft treten soll, sorgte sowohl bei Studierenden als auch bei Beschäftigten und ProfessorInnen für großen Unmut im RUB-Senat: Beklagt wurde einmal mehr, dass mit dem neuen Gesetz ein drastischer Demokratieabbau verbunden ist. Laut dem Gesetz soll zukünftig ein „Hochschulrat“ eingesetzt werden, der mehrheitlich aus VertreterInnen der Wirtschaft und Politik besteht, und der dem Senat übergeordnet ist. Auch wurde eine zunehmende Ökonomisierung universitärer Bildung und Verschlechterung der Beschäftigungsverhältnisse durch das HFG scharf kritisiert. Trotz breiter Ablehnung des neuen Gesetzes quer durch alle Senatsfraktionen fand ein von den Studierenden der Freien Uni ausgearbeiteter Antrag, in dem der Landtag NRW zur Rücknahme des Gesetzes aufgefordert wird, keine Mehrheit.

Annika Klüh, die den Antrag für die Studierenden begründete, zeigt sich enttäuscht über das wenig couragierte Abstimmungsverhalten der SenatorInnen: „Der Senat der Ruhr-Uni hat heute eine große Chance verstreichen lassen, seine Position gegenüber der Landesregierung zu stärken. Wenn sich der Senat in Zukunft nicht selbst ernster nimmt, wird er wohl kaum in der Lage sein, einem von der Wirtschaft dominierten Hochschulrat die Stirn zu bieten.“ Wenn nach einer Einführung von Studiengebühren nun auch noch die Substanz demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten verloren ginge, hätte dies fatale Auswirkungen: „Die größte Uni im Ruhrgebiet wäre dann nichts weiter als eine Betonwüste.“

WEITERE INFORMATIONEN:

– Der Senat der Ruhr-Universität besteht aus 25 VertreterInnen der einzelnen Statusgruppen. Mit 13 Mitgliedern haben die ProfessorInnen qua Satzung automatisch die absolute Mehrheit. Sie können also Beschlüsse auch gegen den Willen aller anderen Gruppen durchsetzen. Studierende, wissenschaftlich Beschäftigte und Beschäftigte aus Technik und Verwaltung sind lediglich mit jeweils vier Sitzen im Senat vertreten.«