Mittwoch 22.11.06, 11:07 Uhr

Soziale Liste: Die ARGE reagiert beleidigt auf die öffentliche Kritik


In einem Flugblatt mobilisiert die Soziale Liste für die heutige Sitzung des Sozialausschusses und dokumentiert die Widersprüchlichkeit der ARGE: »Die ARGE reagiert beleidigt auf die öffentliche Kritik und dementiert, zu Unrecht, wie wir meinen. Urteilen Sie selbst: Die öffentliche Erklärung von ARGE und Sozialamt:
„Es besteht weder seitens der ARGE Bochum noch vom Sozialamt der Stadt Bochum die Absicht zu einer Pauschalierung von Heizkosten; weder in Mietwohnungen mit Zentralheizung noch in solchen mit Einzelheizung. Die Übernahme von Heizkosten und die Prüfung der Angemessenheit dieser Kosten erfolgt nach den Richtlinien des Sozialamtes, in denen keine Pauschalierung vorgesehen ist.“
(Mitteilung der Verwaltung der Stadt Bochum auf eine Anfrage der Sozialen Liste Bochum für die Ratssitzung 17. 11. 2006 (TOP 20 – 3.13)
Die Mitteilung der ARGE Bochum an Betroffene:
In einem zentralbeheizten Mehrfamilienhaus sind die Heizungskosten als „angemessen“ anzusehen, die dem wohnflächenbezogenen durchschnittlichen Verbrauch aller an dieser Zentralheizungsanlage angeschlossenen Verbraucher entsprechen.
Dies bedeutet, dass bei der Beurteilung, ob im angemessenen Umfang Heizkosten verbraucht wurden, der Einzelverbrauch in Relation zum Gesamtverbrauch gesetzt werden muss.
Nach Durchsicht der von Ihnen vorgelegten Heizkostenabrechnung ergeben sich für den letzten Abrechnungszeitraum folgende durchschnittliche Heizkosten:
Folgt Rechnung: Gesamt-Heizkosten eines Jahres geteilt durch die Gesamtwohnfläche aller Mieter, ergibt „durchschnittliche Heizkosten pro qm Wohnfläche“
Es ergeben sich somit „angemessene“ jährliche Heizkosten für ihre Wohnung in nachstehender Höhe:
Folgt Rechnung: „durchschnittliche Heizkosten pro qm mal qm beheizte Wohnfläche Ihrer die Wohnung.
Nach diesem dargestellten Schema wird nach Ablauf der auf den oben genannten Abrechnungszeitraum folgenden Heizperiode ermittelt, welche Heizkosten für diesen Abrechnungszeitraum als „angemessen“ zu bezeichnen sind.
Folgt Belehrung zum wirtschaftlichen Heizverhalten und Hinweis auf „einschlägige Literatur“ und die Verbraucherzentrale.
Sollten zukünftig bei einer Jahresabrechnung Nachforderungsbeträge entstehen, die aus einem über die ermittelten „angemessenen“ Heizkosten hinausgehenden Verbrauch resultieren, werde ich diese nicht mehr übernehmen.
(Standardisierter Brief der ARGE, wie er z. Z. an ALG II Empfänger verschickt wird.)«