Auf Initiative der Linksfraktion.PDS wurde die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV auf der städtischen Web-Seiten „veröffentlicht“. Für viele Betroffene oder auch ihre AnwältInnen ist dies die unbürokratischste Möglichkeit nachzuvollziehen, auf welcher Grundlage die ARGE über die Angemessenheit und die Übernahme ihrer Wohnkosten entscheidet. Die Verwaltung hat die Richtlinie allerdings eher im Internet versteckt als veröffentlicht: -> www.bochum.de -> Rathaus -> Ämter -> A bis Z -> S -> Sozialamt -> Aktuell-> Sozialhilfe -> Kosten der Unterkunft. Hier der direkte Link.
Die Resolution des Rates zur Verbesserung der Lage von langjährig geduldeten Flüchtlingen, die vergangene Woche im Rat beschlossen wurde, suchen geneigte LeserInnen bisher vergeblich im Internetangebot der Stadt.
Mittwoch 06.09.06, 14:00 Uhr