Montag 10.03.03, 15:00 Uhr

Politisch bestelltes Ultimatum?


In einer Stellungnahme zur gestrigen Ablehnung des BürgerInnenbegehrens durch den Rat der Stadt Bochum erklärt Eckhard Stratmann-Mertens, Mitglied von Attac-Bochum und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen: „Ein entscheidender Gesichtspunkt in der Ratsdebatte gestern zum Bürgerbegehren/Bürgerentscheid war die Abwägung, dass ein Abwarten des Bürgerentscheids nicht ergebnisoffen wäre. Stellvertretend dazu die Presseerklärung der GRÜNEN im Rat vom 9.3.2003: ‚Die Kämmerin hat versichert, dass das Geschäft definitiv nicht zustandekommt, wenn die fertigen Verträge nicht in den nächsten Tagen unterschrieben werden.‘ Wir halten diese Aussage der Kämmerin der Stadt Bochum für haltlos. Wer garantiert uns, dass dies tatsächlich so ist? Ein anonymer US-‚Investor‘ soll dies gesagt haben. Wer garantiert, dass eine solche Aussage des ‚Investors‘ nicht von der Kämmerin politisch bestellt worden ist, um den Bürgerentscheid zu unterlaufen und eine genehme Ratsentscheidung zu befördern? Es ist darüberhinaus in hohem Maße unwahrscheinlich, dass der ‚Investor‘ ernsthaft ein solches Ultimatum stellt und nicht noch drei Monate warten kann, um einen ergebnisoffenen Bürgerentscheid abzuwarten. Denn erstens entgingen ihm sonst immerhin knapp 100 Mio. Dollar an Reinerlös und zum zweiten wird die Geschäftslage für Cross-Border-Deals in Deutschland durch die aufkommende kritische Diskussion immer schwerer, wie die jüngste Absage der CDU-, SPD- und Grünen-Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund an ein CBL-Geschäft zeigt. Wir halten es daher auch für juristisch relevant, inwieweit das behauptete Terminultimatum des ‚Investors‘ als Rechtsgrundlage für eine Aushebelung des Bürgerentscheids dienen kann.“