Pressemitteilung von Attac Bochum vom 13.3.2003
Mittwoch 12.03.03, 13:00 Uhr
Internationaler Aktionstag gegen GATS

Widerstand gegen Cross-Border und GATS


„Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind erst der Anfang“, sagt Ralf Bindel von attac Bochum, „mit GATS wird die öffentliche Daseinsvorsorge nach und nach vollständig privatisiert.“ Zu den internationalen Aktionstagen vom 13. bis 15. März gegen das General Agreement in Trade of Services (GATS) verweisen die Initiatoren des Bochumer Bürgerbegehrens gegen das Kanalnetz-Leasing auf die mit Cross-Border-Leasing (CBL) erste Stufe des „kommunalen Ausverkaufs“. Sie laden am Donnerstag, 13.3.03, 19 Uhr, zu einer öffentlichen Diskussion in den Bahnhof Langendreer ein, wie weiter mit dem nach wie vor zulässigen BürgerInnenbegehren umgegangen werden soll. „Wir müssen auch darüber sprechen, welche demokratischen Instrumente in Zukunft zur Einrichtung von Bürgerhaushalten und Sozialforen genutzt werden können.“

GATS gehts los!
„Mit CBL nimmt die Stadt im Kleinen vorweg, was uns mit GATS im Großen droht“, erläutert Thomas Maas von attac. „Die Bürger verlieren sowohl bei bindenden Verträgen (CBL) als auch bei GATS die politische Kontrolle. Bereiche, die vorher öffentlich und demokratisch kontrolliert waren, gehen in Privateigentum über.“ Seit den 90er Jahren schwappt die Privatisierungswelle nahezu ohne Protest über Städte und Gemeinden. Nach den Übernahmen von Stromversorgung und Telekommunikation verstärkt sich der Zugriff der Konzerne nun auf andere Bereiche der Daseinsvorsorge. Grund: die Export-Märkte für Konsumgüter sind weltweit ausgeschöpft (5,46 Billionen US-Dollar Bin OECD-Staaten), während die Dienstleistungsmärkte noch ihrer Eroberung harren (1,34 Billionen US-Dollar). Der Anteil der Dienstleistungen am Weltexport beträgt erst 20 Prozent. Im durch GATS weltweit geöffneten Bildungs“markt“ erwarten die Exporteure Marktvolumen von 2.000 Mrd. US-Dollar, den Gesundheits“markt“ schätzen sie auf 3.500 Mrd. US-Dollar. Neben Banken und Versicherungen zählen große Wasserversorger (Vivendi, Suez, RWE), Energie-, Bildungs- und Gesundheitskonzerne zu den Gewinnern des GATS. Auch in Bochum werden besonders Frauen, Arbeitnehmer/innen und Nutzer/innen von öffentlichen Diensten zu den Verlierer/innen des GATS zählen.

Finanznot mit Bürgerhaushalten begegnen
Begründet wird der Privatisierungswahn mit der Finanznot der Gemeinden. Die Kassen sind leer, weil die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle weg gebrochen ist. Durch die so genannte Organschaft senken Konzerne ihre Steuerlast auf Null. In München zahlen Großkonzerne wie Hypovereinsbank, BMW, Siemens keine Gewerbesteuern mehr, in Bochum fehlen der Kämmerin 20 Millionen Euro jährlich, die bisher von Opel gezahlt wurden. attac Bochum fordert, dass in der jetzt diskutierten Gemeindefinanzreform auch Bürgerhaushalte zur Beteiligung Aller an der kommunalen Finanzplanung möglich werden. „Mit dem Bürgerbegehren in Bochum holen sich die Bürger die demokratische Beteiligung zurück“, sagt Bindel. „Die Wachsamkeit der Bürger gegen das Vordringen privater Profitinteressen wächst, während die Politik alles versucht, undurchsichtige CBL-Geschäfte wie GATS-Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.“

Forderungen von attac

attac Bochum lehnt GATS und CBL in seiner jetzigen Form an und fordert, dass die Gestaltung der Lebensverhältnisse nach den Prinzipien der Demokratie gewährleistet bleiben. Die Bürger müssen die Gelegenheit haben, durchgeführte Liberalisierungen jederzeit wieder rückgängig zu machen. Die derzeitigen GATS Regelungen, die eine Rücknahme praktisch unmöglich machen, sind demokratiefeindlich. Öffentliche Dienste (Bildung, Gesundheit, Wasser, Energieversorgung, Verkehr, etc.) müssen vollständig aus dem Geltungsbereich des GATS herausgenommen werden. Jede Gemeinschaft muss autonom und immer neu entscheiden können, wie sie ihre öffentlichen Dienste organisieren will, und darf nicht zur Beteiligung ausländischer Konzerne gezwungen werden. Regeln und Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz und zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen dürfen nicht durch GATS außer kraft gesetzt werden.