Montag 10.03.03, 14:00 Uhr

An den Innenminister: Ruinösen Schaden von der Stadt abwenden!


In einem Brief an den Innenminister des Landes und die Regierungspräsidentin in Arnsberg schreiben die Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren gegen den Kanal-Cross-Border-Deal: „Der Rat der Stadt Bochum hat am 21. 11. 2002 beschlossen, das Bochumer Kanalnetz im Wege des Cross-Border-Leasings an einen US-Investor zu verpachten und von dort zurück zu pachten. Dagegen hat sich ein Bürgerbegehren gerichtet, dessen Zulässigkeit der Rat der Stadt Bochum am gestrigen Sonntag einstimmig festgestellt hat. Gleichwohl hat der Rat mit 34 gegen 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. Die Kämmerin der Stadt befindet sich heute bereits auf dem Weg in die USA, der Vertrag soll am morgigen Dienstag unterzeichnet werden. Uns ist bekannt, dass nach Rechtsprechung des OVG Münster Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung haben und dass erst der Bürgerentscheid den Ratsbeschluss außer Kraft setzen würde. Die Bochumer Stadtverwaltung ist sogar der Auffassung, nach Unterschrift unter den Vertrag sei ein Bürgerentscheid obsolet und brauche nicht mehr durchgeführt zu werden. Dem steht nicht nur der Sinn, sondern auch der Wortlaut des § 26 Abs. 6 GO NRW entgegen. Der Bürgerentscheid ist zwingend durchzuführen. Sollte er das gleiche Ergebnis erbringen wie das Bürgerbegehren, müsste der Vertrag mit dem US-Investor gekündigt werden. Für diesen Fall ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 450 Mio. Euro vorgesehen. Wir fordern Sie daher dringend auf, im Wege der Kommunalaufsicht die Unterschrift unter den Vertrag zu stoppen, um diesen ruinösen Schaden von der Stadt abzuwenden.“