Montag 04.07.16, 12:02 Uhr
Karfreitag und das Leben des Brian

Verfassungsbeschwerde eingereicht 3


Die Initiative Religionsfrei im Revier hat vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW eingereicht. Um darauf hinzuweisen, in wie vielen Bereichen in Deutschland immer noch gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen wird, hat die Initiative mit Bedacht seit mehreren Jahren am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“ gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr“. An diesem Tag dürfen z. B. mehr als 750 Filme nicht einmal in geschlossener Gesellschaft gezeigt werden.
Die Initiative will vor dem Verfassungsgericht erreichen, dass diese staatliche Bevormundung mit kirchlichen Normen beendet wird. Der pluralistische Geist des Grundgesetzes verbiete es, alle Menschen unserer Gesellschaft an einem Feiertag zu zwingen, auf jede Form von kollektiver Unterhaltung zu verzichten. Die Verbindlichmachung religiöser Normen für alle Mitglieder einer Gesellschaft zeichne das Gebaren von fundamentalistischen Staaten aus. Ein freiheitlicher Staat, wie ihn das Grundgesetz definiert, habe im Gegenteil die Aufgabe, den Einzelnen vor der Übergriffigkeit von Religionsgesellschaften zu schützen und die freie Entfaltung der individuellen Freiheit zu garantieren.
Eine Chronologie Auseinandersetzung um das Feiertagsgesetz & Das Leben des Brian
Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut


3 Gedanken zu “Verfassungsbeschwerde eingereicht

  • Verfassungs-Brian

    Ich gehe davon aus, dass das hohe Gericht sich den Film anschauen wird, bevor es urteilt.
    Und im Gerichtssaal werden geröstete Otternase verteilt.

  • Wolfgang vom Ubu

    „An diesem Tag dürfen z. B. mehr als 750 Filme nicht einmal in geschlossener Gesellschaft gezeigt werden.“
    Wer erstellt eine solche Liste , und wo finde ich diese – z.B. zwecks Vorbereitung weiterer ungehorsamer Handlungen ?
    Dürfen vielleicht auch etliche Bücher nicht vorgelesen werden und manche Tonträger nicht vorgespielt ?
    Darf ich diese Zensoren z.B. mal fest gegen das Schienbein treten oder nur nicht an solchen Tagen ?

  • Martin Budich Autor des Beitrags

    Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft bewertet, ob Filme an Stillen Feiertagen gezeigt werden dürfen. Die Piraten im Landtag Schleswig Holstein haben eine Liste zusammengetragen, welche Filme auf dem Index stehen:
    http://hpd.de/sites/hpd.de/files/field/file/fsk-keine-feiertagsfreigabe-1980-2015-b.pdf
    Für Filme gibt es diese Zensur stellw,
    ansonsten gilt, dass alle unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen verboten sind. Du darfst also nicht aus der titanic vorlesen.

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