Montag 30.05.11, 09:00 Uhr

Ein neuer Justizskandal in Bochum 1


Am Mittwoch, den 1. Juni steht eine 17-jährige Schülerin in Bochum vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, Nazi-Aufkleber in ihrer Straße überklebt zu haben. In der Formulierung von schrecklichen JuristInnen heißt das: „unbefugt das Erscheinungsbild von Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen dienen, nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert zu haben.“ Um 8.45 Uhr wird am Mittwoch eine Protestkundgebung vor dem Gericht stattfinden. Es sprechen u. a. Uli Borchers für das Bündnis gegen Rechts und die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Sevim Dagdelen. Das Motiv der Justiz für diesen Prozess ist völlig offensichtlich. Immer wenn ein Nazi angeklagt wird (in diesem Fall A. Zimmer), meint die Bochumer Staatsanwaltschaft auch einen Prozess gegen Links führen zu müssen. Da konstruiert die Staatsanwaltschaft dann eben aus dem Überkleben von Nazi-Stickern ein Verbrechen. Prozesse gegen Minderjährige finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das peinliche Verfahren wird also nur wenige ZeugInnen haben.


Ein Gedanke zu “Ein neuer Justizskandal in Bochum

  • Armin Kammrad

    Ist sehr aufschlussreich, dass die Staatsanwaltschaft in Nazi-Aufklebern einen Gegenstand sieht, der dem „öffentlichen Nutzen“ dient. Wie soll man das werten, wenn eine rechtsstaatliche Institution sich für den ungestörten Nutzen verfassungswidriger nationalistischer Propaganda einsetzt? Eigentlich eine Sache für den Verfassungsschutz – nicht bei der Schülerin natürlich. Denn die hat ja mit dem Überkleben deutlich gemacht, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Aber steht es diesbezüglich bei der verantwortlichen Justiz?

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